Neue Vorschriften in Frankreich zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der digitalen Welt
Elektro- und Elektronikgeräte und deren Benutzung nehmen einen immer größeren Anteil an der Entstehung von Abfall und der Emission von umweltschädlichen Stoffen und Treibhausgasen ein. Der Anteil der Digitaltechnik an den Treibhausgasemissionen ist seit 2013 um die Hälfte gestiegen, von 2,5 % auf 3,7 % der weltweiten Gesamtemissionen. Man muss sich auch darüber im Klaren sein, dass zur Herstellung von Elektrogeräten mit hohem Elektronikanteil das 50- bis 350-fache ihres Materialgewichts an Ressourcen verbraucht werden muss. Es bedarf z. B. 800 kg an Ressourcen für die Herstellung eines Laptops.
Die Kontrolle der Erneuerung von elektronischen Geräten und des Energieverbrauchs bei ihrer Nutzung ist daher eine große Herausforderung für das Klima und die öffentliche Gesundheit.
Das französische Parlament hat ein neues Gesetz verabschiedet (Gesetz Nr. 2021-1485 vom 15. November 2021 zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks der Digitaltechnik in Frankreich). Nachfolgend sollen die wichtigsten Regelungen dargestellt werden:
- Bewusstsein für die Umweltauswirkungen der Digitaltechnologie schaffen: Ein Abschnitt des Gesetzes sieht vor, dass sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Studierende eine Fortbildung zur „digitalen Sparsamkeit“ erhalten sollen.
- Begrenzung der Erneuerung digitaler Geräte: Das Gesetz sieht vor, den Straftatbestand der geplanten Obsoleszenz zu verschärfen, die Software-Obsoleszenz zu bekämpfen und den Verbraucher verstärkt über die wesentlichen Merkmale jedes Updates seines digitalen Geräts zu informieren, insbesondere über den dafür benötigten Speicherplatz, die Auswirkungen auf die Leistung des Produkts und die Entwicklung der Funktionen, die das Update mit sich bringt.
Außerdem ist es Herstellern nunmehr untersagt, es unmöglich zu machen, die volle Funktionalität eines reparierten oder wiederaufbereiteten Geräts wiederherzustellen, und den Verbraucher daran zu hindern, Software oder Betriebssysteme seiner Wahl auf seinem Gerät nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Kauf zu installieren.
Das Gesetz sieht außerdem verbindliche Zielvorgaben für das Recycling, die Wiederverwendung und die Reparatur digitaler Geräte vor.
- Förderung von weniger energieintensiven Rechenzentren und Netzwerken: Das Gesetz verpflichtet nun Rechenzentren, die von ihren Anlagen erzeugte Wärme durch die Einrichtung von Wärmenetzen zu nutzen.
Praxistipp:
Wenn Sie digitale Geräte vermarkten, müssen Sie sich über diese Vorschriften auf dem Laufenden halten, da sie sich auf Ihre Tätigkeit auswirken. Insbesondere sollten Sie sich darüber informieren, welche Informationen Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stellen müssen.
27.01.2022