Öffnung des Marktes der Online-Wettspiele in Frankreich
Glückspiel
Auf noch sonnigere Tage können BetClic, Bwin oder Unibet mit der Liberalisierung des französischen Marktes der Internetwetten und –spiele hoffen. Wann es soweit ist und ob das Gesetzesvorhaben zu dem großen Geschäft „Fußballweltmeisterschaft 2010“ abgeschlossen sein wird, ist allerdings mehr als fraglich. An Druck aus der Wirtschaft und den leeren Haushalts- und Sozialkassen dürfte es angesichts der erheblichen Gewinne und Steuereinnahmen nicht fehlen. Die nationale Lotterie Gesellschaft „La Francaise des Jeux“ (FDJ) und die staatliche Gesellschaft Paris Mutuel Urbain (PMU), die den in Frankreich sehr beliebten Pferderennwettmarkt betreibt, verzeichnen zusammen für das Jahr 2009 fast 20 Milliarden Euro Wetteinsatz in den verschiedenen Wettbüros und Internetseiten.
Rechnet man die in den Casinos ausgegebenen Summen dazu, haben die Franzosen letztes Jahr ca. 36 Milliarden Euro „verspielt“. Fände zumindest ein Teil der in Frankreich illegalen Anbieter aufgrund der Gesetzesreform den Weg zurück in die Legalität, könnten diese Zahlen erheblich ansteigen. Nach Schätzungen zufolge erfolgen in Frankreich ca. 75 % der Wett- und Spieleinsätze im Internet auf illegalen Websites.
Zum 1. Januar 2010 hätte das Gesetz zur Regulierung und Öffnung des Wettbewerbes auf dem Markt der online Geld- und Glückspiele in Kraft treten sollen. Nach schwieriger Verabschiedung des Gesetzes durch die Assemblée Nationale am 13. Oktober 2009, muss dieses nun Ende Februar vom französischen Senat geprüft und bei Annahme vom Conseil d’Etat für gültig erklärt werden. Danach kann die europäische Kommission informiert und die erforderlichen Verordnungen zur Anwendung des Gesetzes erlassen werden, bevor letztlich die Lizenzen an die Betreiber erteilt werden können. Pessimisten erwarten das Gesetz für Ende des Jahres 2010, bzw. Anfang 2011.
- Hintergrund und Zielsetzung des Gesetzesvorhabens
Der politisch delikate Spagat beim Umgang mit diesem Marktsegment ist kein typisch französisches Problem, jedoch in diesem Land durch Ängste vor zu viel Liberalisierung und ungezügelten Kapitalismus stark ausgeprägt. Einerseits besteht das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Spielsucht und dadurch entstehenden Spielschulden, anderseits kann der Staat auf ein so lukratives Geschäft nicht verzichten. Die Lösung bestand in einem staatlichen Monopol und strengen Gesetzen.
Im Art. 1965 des aktuellen Code Civil ist der Vertrag über Spiele und Wetten geregelt. Eine Klage auf Zahlung von Spiel- oder Wettschulden ist jedoch ausgeschlossen. Dazu kommt ein bunter Strauß von Gesetzen und strafrechtlichen Sanktionen für das unerlaubte Betreiben solcher Spiele. Neben den drohenden Geldsanktionen können nach dem Gesetz vom 5. März 2007 das französische Finanz- oder der Innenministerium für eine Dauer von sechs Monaten jede Geldbewegung oder jeden Geldtransfer von natürlichen oder juristischen Personen blockieren, die solche Spiele oder Wetten organisiert haben . Dieses Einfrieren von Geldern betrifft auch eine Auszahlung an die Spieler. In der Praxis werden diese europarechtlich kritischen Regelungen aber nicht konsequent durchgesetzt .
Der Kuchen wird bislang wie oben gesehen unter der FDJ, der PMU und den Casinos aufgeteilt. Die FDJ hat das Monopol für das Lotto und ähnliche Spiele, für alle -in Deutschland unbekannten- Kärtchen-Rubbel-Spiele , für das Fußball-Lotto und andere Sportwetten. Die PMU veranstaltet die traditionsreichen Pferderennwetten und die Casinos alle Casinospiele wie Geldmaschinen, Blackjack, Roulette oder Tischspiele ohne Croupier wie Poker. Aufgrund dieses Ausschlusses anderer Anbieter hat die europäische Kommission Frankreich im Oktober 2006 zur Stellungnahm bezüglich der Verletzung der Dienstleistungsfreiheit aufgefordert. Rückenwind bekam die Kommission anfangs vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), der in mehreren Entscheidungen die Verletzung von Art 43 EGV und Art 49 EGV gerügt hatte . Die nationalen Gerichte müssen überprüfen, ob die Reglungen geeignet und erforderlich sind, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Im Wesentlichen tragen die betroffenen Mitgliedstaaten vor, dass Wettspiele aufgrund des hohen Suchtpotenzials gefährlich sind und einen für betrügerische Handlungen anfälligen Sektor darstellen. Allein der Staat habe die Mittel und das Interesse, Verbraucher vor sich selbst zu schützen. Insbesondere das Internet verringere die Hürden für den Nutzer, sich den Gefahren des Geldspieles auszusetzen. Ebenfalls sei der Schutz von Minderjährigen stark gefährdet und durch bloße online-Identitätsabfragen schwer herzustellen. Der EuGH hat diesen Argumenten in einer jüngeren Entscheidung Rechnung getragen. In diesem Vorabentscheidungsverfahren bejaht das Gericht die Konformität des portugiesischen Sportwetten- und Lotteriemonopols mit dem europäischen Recht. Hier überwiege das Interesse der Allgemeinheit vor denen von BWin. Der Staat habe in Fragen des Verbraucherschutzes bei Glücksspielen (noch) ein weites Ermessen.
In diesem Sinne will der französische Staat etwas Wettbewerb wagen ohne jedoch die Zügel aus der Hand zu lassen. Art. 1 Absatz 1 des neuen Gesetzes bestimmt unmissverständlich, dass der Saat das Ziel hat das Angebot und den Verbrauch dieser Dienste zu begrenzen und zu kontrollieren, um Suchtverhalten und betrügerischen oder kriminellen Handlungen vorzubeugen, Minderjährige zu schützen und die Zuverlässigkeit und Transparenz zu sichern. Desweiteren ist allein das Internet betroffen. Für Wettbüros, Casinos, etc., bleibt es bei den alten Regelungen.
- Die wichtigsten Änderungen
Der französische (Internet-)Markt öffnet sich für den Bereich der Sportwetten, der Pferderennen und Online-Tischspielen (insbesondere Poker). Unter engen Voraussetzungen erhalten private Anbieter die Möglichkeit Dienste anzubieten.
- Grundanforderungen an die Lizenzvergabe
In den Artikeln 5 bis 9 des Gesetzes sind die Spielkategorien aufgezählt, die einer Lizenz bedürfen. Zielgruppe sind Anbieter die Spiele oder Wetten für Geld über das Internet anbieten. Die Lizenz wird von der zukünftigen Online-Spiele-Regulierungsbehörde (ARJEL) nach Prüfung des Lastenkatalogs für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.
Dieser Pflichtenkatalog muss durch Verordnung des Conseil d’Etat bestimmt werden. Eckpunkte sind jedenfalls:
- Schutz der Schutzbedürftigen (insbesondere Minderjährige) und Suchtvorbeugung
- Transparenz und finanzielle Festigkeit der Anbieter
- Ordnungsgemäßheit der Spielabläufe
- Zuverlässigkeit und Verfolgbarkeit der Spiel-Daten
- Kampf gegen Betrug und Geldwäsche
- Verpflichtung, im europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen zu sein
- Zugang zu allen technischen und finanziellen Daten, die für die Kontrolle der Einhaltung des Lastenkatalogs unabdingbar sind
Für jede Spielkategorie wird es spezifische Anforderungen geben. So ist bei Pferderennwetten nur das Totalisatorsystem - alle Einsätze landen in einem Pool aus dem ein vorher fixierter Prozentsatz an die Kunden wieder ausgeschüttet wird - erlaubt. Bei Sportwetten ist auch das Quotensystem erlaubt. In Deutschland dominiert bei Pferderennen ebenfalls das Totalisatorprinzip (ca. 66 % des Umsatzes).
- Anmeldung
Der Anbieter wird sich komplett identifizieren müssen. Bei juristischen Personen werden die Finanzen (Schulden und Eigenkapital) und die Identität der Vorstände und Inhabern mit mehr als 5 % Stammkapital, zuzüglich Informationen über strafrechtliche- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen, offen gelegt. Wichtig ist die Mitteilung der technischen Spielmodalitäten und der Verwaltung der Anmeldungen. Die Adresse der Kunden, deren Identität (insbesondere das Alter) und deren Zahlungsmodi müssen gespeichert werden. Transparenz ist ebenfalls wichtig bei der Verwaltung der Wetteinsätze und der Auszahlung der Gewinne.
Die 5 jährige Lizenz wird nur an Anbieter gewährt, die
- ihre Niederlassung in der europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragspartnerstaat des europäischen Wirtschaftsraums haben, der mit Frankreich ein Verwaltungsabkommen über den Kampf gegen Betrug und Steuerhinterziehung geschlossen hat,
- eine separate Buchhaltung für die in Frankreich angebotenen Dienste haben,
- ein Spielerkonto in Frankreich einrichten (für jedes angebotene Spiel ein separates),
- die Zahlungsmethoden für den Kunden nicht anonymisieren,
- einen in Frankreich ansässigen ständigen Vertreter haben.
Aus einem sehr umstrittenen Zusatzartikel ergibt sich, dass Anbieter vor in Kraft treten des Gesetzes keine (illegalen) Spiele oder Wetten in Frankreich angeboten haben dürfen. Haben sie das, was häufig der Fall sein wird, müssen sie den Beweis erbringen, dass sie alle französischen Spielerkonten geschlossen haben. Aufgrund der heftigen Kritik der Regierung könnte dieser Artikel aber noch gekippt werden.
- Pflichten des Anbieters nach Anmeldung
Für seinen Dienst muss er eine Internetseite mit einem top-level-domain „.fr“ einrichten. Als moralische Instanz wird ein Comité Cosultatif des Jeux (CCJ) geschaffen der durch Gutachten und Stellungnahmen eine verantwortungsvolle Spielpolitik garantieren soll.
Die Standesordnung verlangt
- zu verhindern, dass Minderjährige, Personen mit Spielverbot oder Personen die beantragt haben, auf der Liste der in Casinos und Spielkreisen Ausgeschlossenen zu stehen, spielen,
- Limits für die Spielerkonten und Systeme, die die Einsätze begrenzen,
- permanente Benachrichtigung des Kunden über seinen Kontostand und
- jährliche Vorlage an die ARJEL der voraussichtlichen Werbe- und Angebotsplanung für diesen Bereich.
Tischspiele (Poker) müssen auf den Prinzipien des Zufalls und des Könnens beruhen. Online Geldmaschinen bleiben verboten.
- Kampf gegen die Spielsucht durch Auflagen im Lastenheft
Das Lastenheft wird zur Beschränkung des Spieltriebes und der Risiken enthalten:
- Höchstbeträge für die Einsätze
- Höchstbeträge für das Auffüllen der Spielkonten
- Höchstbeträge beim Kontosaldo
- Automatische Überweisung von Gewinnen auf das Bankkonto des Kunden ab einer bestimmten Höhe
- Anzeige der Spielzeit und der Verluste während des Spieles
- Möglichkeit des Selbstsperrung durch den Spieler
- Anwendung der Spielverbotsprozeduren
- Sanktionen und Verbote
Die Sanktionen wegen Verstößen wurden verstärkt. Das illegale Anbieten von Glückspielen im Internet wird mit bis zu 3 Jahren Haft und 45.000,- € Geldstrafe geahndet, bzw. 7 Jahre und 100.000 € bei bandenmäßiger Begehung.
Das unerlaubte Werben für Online-Spiele oder –Wetten wird mit einer Geldstrafe in Höhe zwischen 30.000 € und dem 4 fachen Betrag der Werbeausgaben geahndet. Angemeldete Anbieter werden unter der Kontrolle des Conseil Superieur de l’Audiovisuel (CSA) für das Fernsehen und der Agence de Regulation Professionnelle de Publicité (ARPP) werben können.
Letztlich können, wie zum Beispiel in Italien oder Norwegen, Banktransaktionen und der Zugang zu illegalen Internetseiten blockiert werden.
- Steuern und Ausschüttungssquoten
Die Höhe der Steuern wird an die Einsätze gekoppelt, da diese ansonsten nicht versteuert werden könnten. Die Steuersätze sind folgende:
- 7,5 % (davon 1,8 % Sozialabgaben) für die Sportwetten und Pferderennwetten
- 2 % für das Poker
Dazu kommen noch Sondersteuern für die Finanzierung des Sports (1 %) oder des Pferdesports (8 %). Das ergibt eine Besteuerung von 8,5 % für Sportwetten und 15,5 % für Pferderennwetten.
Die Quote der obligatorischen Auszahlungen an die Spieler wird zwischen 75 % und 85 % der Einsätze liegen. Es wird auch eine Höchstquote festgesetzt.
10.02.2010