Ohne Übermittlungsnachweis an den Mitarbeiter ist der französische Aufhebungsvertrag nichtig
Unterlässt es der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer ein Exemplar des Aufhebungsvertrags zu übermitteln, so ist der Aufhebungsvertrag unwirksam. Dies gilt selbst dann, wenn dem Arbeitnehmer seine Rechte bekannt waren. Unter andern hierdurch soll die freie Willenserklärung des Arbeitnehmers gewährleistet und ihm ermöglicht werden, sein Widerrufsrecht bewusst ausüben zu können.
Zur Erinnerung
Der französische Aufhebungsvertrag wird in Form eines Cerfa-Formulars über den Online-Dienst "TéléRC" erstellt. Das Formular muss in drei Exemplaren datiert und unterschrieben werden: Eines für den Arbeitnehmer, eines für den Arbeitgeber und eines für die DREETS (französische Arbeitsbehörde).
Meist wird empfohlen, eine zusätzliche Vereinbarung abzuschließen, um weitere Punkte wie Vertraulichkeit, Freistellung etc. zu regeln.
Die Übermittlung eines Exemplars des Formulars und ggf. der zusätzlichen Vereinbarung an den Arbeitnehmer ist Voraussetzung dafür, dass die Zustimmungserklärung des Arbeitnehmers unter Kenntnis aller Umstände erfolgt und somit wirksam abgegeben wird. Der Arbeitgeber trägt hierfür die Beweislast.
Die Entscheidung vom 16. März 2022
Ein Arbeitnehmer griff seinen Aufhebungsvertrag mit der Begründung an, dass dieser ihm nicht übergeben worden war und er daher nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen konnte.
Das französische Kassationsgericht stimmte dem Arbeitnehmer zu und erklärte erneut, dass erst die Aushändigung eines Exemplars des Aufhebungsvertrags dem Arbeitnehmer die Ausübung seines Widerrufsrechts ermögliche. Somit habe die fehlende Übergabe die Unwirksamkeit der Vertragsaufhebung zur Folge, selbst wenn dem Arbeitnehmer seine Rechte und der Ablauf des Verfahrens bekannt waren.
Praxistipps
- Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollten Sie dem betroffenen Arbeitnehmer immer ein unterschriebenes Originalexemplar des CERFA-Formulars und ggf. der zusätzlichen Vereinbarung aushändigen.
- Achten Sie stets darauf, sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.
29.04.2022