Reise- und Arbeitszeit in Frankreich: Die Kriterien
Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Zeit, die zwischen zwei Arbeitsorten verbracht wird, tatsächliche Arbeit dar und muss als solche gezählt werden, es sei denn, diese Fahrt ist keine Pflicht, sondern eine bloße Möglichkeit für den Arbeitnehmer.
Wie am 23. November 2022 nochmal vom Kassationsgerichtshofs bestätigt, können sogar die Fahrten zwischen Wohnort und Standort des ersten und letzten Kunden als Arbeitszeit gelten, sofern der mobile Arbeitnehmer dem Arbeitgeber während der Reisezeit zur Verfügung steht und
- seine Anweisungen befolgen muss,
- ohne seinen persönlichen Interessen nachgehen zu können.
Der Arbeitnehmer hat folglich Anspruch auf die entsprechende Vergütung nach französischem Recht. Mehr dazu in unserem damaligen Artikel „Fahrtzeit von Vertriebsmitarbeitern in Frankreich doch Arbeitszeit?“
In Fortsetzung dieser Entscheidung präzisiert der Kassationsgerichtshof weiterhin die Umrisse der Vorschriften über die Behandlung der Fahrtzeiten von Arbeitnehmern, diesmal, wenn die Reise Hotelübernachtungen einschließt.
Der Kassationsgerichtshof bekräftigt seinen Standpunkt, dass die tatsächliche Arbeitszeit die Zeit ist, in der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Anweisungen befolgt, ohne seinen persönlichen Interessen nachgehen zu können.
Wenn also nicht festgestellt werden kann, dass der Arbeitnehmer während der Fahrtzeit zum und vom Hotel, um dort zu schlafen, den Anweisungen des Arbeitgebers Folge leisten musste, ohne frei seinen persönlichen Interessen nachgehen zu können, wird diese Zeit nicht als tatsächliche Arbeitszeit angesehen.
Praxis-Tipp
Hier handelt es sich wieder um eine Einzelfallbewertung.
Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter ihre Fahrten bis und vom Hotel frei und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Interessen gestalten können, damit diese Zeit nicht als Arbeitszeit geltend gemacht werden kann.
21.06.2023