Senkung der Arbeitskosten in Frankreich – Arbeitgeber sollen künftig weniger Sozialabgaben zahlen
Die französische Regierung hat in ihrem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit eine signifikante Senkung der Sozialabgaben angekündigt, die von dem Arbeitgeber abgeführt werden. Der auf den Arbeitgeber entfallende Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (ca. 42 %) soll sich künftig um 5,25 % reduzieren.
Die Unternehmen werden voraussichtlich spätestens 2017 von ihren Sozialbeitrag zur Familienleistungen in Höhe 5,25 % des Bruttolohns entlastet.
Diese Maßnahme soll im Rahmen des sogenannten Verantwortungspakts „Pacte de responsabilité“ zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der in Frankreich ansässigen Unternehmen beitragen, die als Gegenleistung verstärkt für neue Arbeitsplätze sorgen sollen. Die Botschaft der französischen Regierung an den Arbeitgebern lautet somit „weniger Belastungen und Verpflichtungen gegen mehr Arbeitsplätze“.
Nach der im Januar 2013 in Kraft getretenen Steuergutschrift für die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplatzbeschaffung „Crédit d’impôt pour la compétitivité et l’emploi (CICE)“, ein steuerlicher Vorteil für die Unternehmen mit Wert von insgesamt rund 20 Milliarden Euro, soll sich das Gesamtwert dieses weiteren fiskalischen Anreizes auf einen Betrag von ca. 35 Milliarden Euro belaufen.
Näheres dazu wird noch in den nächsten Monaten von der Regierung ausgeführt. Insbesondere wird die wichtige Präzisierung erwartet, ob Unternehmer beide Maßnahmen kumulieren werden können, was allerdings zu bezweifeln ist.
Zudem beabsichtigt die französische Regierung, weitere Schritte in diese unternehmensund beschäftigungsfreundliche Richtung zu gehen, sodass weitere ähnliche Maßnahmen in naher Zukunft zu erwarten sind.