Das Triman-Logo – Kennzeichnung von Haushaltsverpackungen in Frankreich
Mit der Verordnung Nr. 2014-1577 wurde in Frankreich bereits im Jahr 2015 das sog. „Triman-Logo“ als Recyclingsymbol eingeführt. Ziel dieser Kennzeichnung war es zunächst, den Verbraucher darüber zu informieren, dass ein Produkt recycelbar ist, getrennt gesammelt wird und einer erweiterten Herstellerverantwortung (sog. „Principe de responsabilité élargie du producteur“) unterliegt.
Anfang 2020 hat Frankreich ein neues Gesetz zur Bekämpfung der Verschwendung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verabschiedet („Loi n°2020-105 du 10 février 2020 relative à la lutte contre le gaspillage et à l’économie circulaire“). Dieses Gesetz hat insbesondere den neuen Art. L.541-9-3 des französischen Umweltgesetzbuches (code de l’environnement) geschaffen, der den Anwendungsbereich der Kennzeichnungspflicht erheblich erweitert. Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Produkte, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind (außer Glasflaschen) und dem Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung“ unterliegen, mit diesem Logo gekennzeichnet werden. Während es bisher ausreichte, das Logo auf der Webseite wiederzugeben, muss es nun direkt auf dem Produkt bzw. seiner Verpackung angebracht sein. Nur falls dies technisch nicht möglich ist, kann das Logo in den mit dem Produkt gelieferten Unterlagen erscheinen.
Von der Kennzeichnungspflicht betroffen sind nicht mehr nur (Haushalts-)Verpackungen, sondern auch Textilien, Schuhe, Möbel, Elektro- und Elektronikgeräte, Akkus und Batterien, Reifen, Papiererzeugnisse usw.
Für Elektro-/Elektronikgeräte und Batterien/Akkus reicht es aus, wenn das Produkt einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenen Entsorgungshinweis trägt (z. B. die durchgestrichene Mülltonne).
Neben der Anbringung des Triman-Logos schreibt das Gesetz auch einen Trenn- oder Entsorgungshinweis (sog. „Info-Tri“) vor. Dieser Hinweis enthält Informationen zu den Modalitäten der Trennung bzw. Abgabe des anfallenden Verpackungsmülls.
Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflichten können gemäß Art. L.541-9-4 des französischen Umweltgesetzbuches mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € für juristische Personen und bis zu 3.000 € für natürliche Personen sanktioniert werden.
Nach Artikel R.541-12-18 Abs. 5 des Umweltgesetzbuchs veröffentlicht die jeweils zuständige Öko-Organisation den von ihren Mitgliedern zu verwendenden Entsorgungshinweis. Die betroffenen Hersteller verfügen dann über eine Frist von 12 Monaten, um das Triman-Logo und den Entsorgungshinweis auf ihren Produktverpackungen anzubringen. Diese Frist ist für Haushaltsverpackungen am 9. September 2022 abgelaufen.
Allerdings sehen die Vorschriften weiter vor, dass die zuständige Öko-Organisation für Produkte, die vor Ablauf der Jahresfrist hergestellt oder importiert wurden, eine zusätzliche Frist für den Abverkauf von Altbeständen von bis zu sechs Monaten vorgesehen werden kann. Die für das Recycling von Haushaltsverpackungen in Frankreich zuständigen Öko-Organisationen „Citeo“ und „Leko“ haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so dass Verpackungen, die vor dem 9. September 2022 hergestellt und dem französischen Groß- oder Einzelhändler oder Importeur zur Verfügung gestellt wurden, auch ohne die Triman-/Info-Tri-Kennzeichnung zeitlich unbegrenzt abverkauft werden können. Dabei ist es unerheblich, ob die Verpackungen in Frankreich oder im Ausland hergestellt wurden.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle seit dem 9. September 2022 hergestellten oder importierten Verpackungen für Haushaltsartikel in Frankreich die Triman-Kennzeichnungspflicht einhalten müssen.
Für Produkte aus anderen EPR-Kategorien (Elektronik, Batterien, Textilien, Möbel etc.) gelten eigene Fristen zur Anbringung der Kennzeichnungen. Hier haben Sie Zugriff auf eine Übersicht der Energie- und Umweltagentur ADEME >> der jeweils zuständigen Öko-Organisationen (Éco-Organismes).
Bei Fragen zu den Übergangsregelungen kennzeichnungspflichtiger Produkte und der korrekten Kennzeichnung helfen wir Ihnen gerne weiter.
13.12.2022