Verstärkung der Transparenz bei Liquidationen und Verschmelzungen in Frankreich
Ein kürzlich in Frankreich verabschiedeter Erlass, Nr. 2024-751 vom 7. Juli 2024 (veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Juli), ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten. Ziel dieses Erlasses ist es, die Transparenz bei freiwilligen Liquidationen sowie bei Verschmelzungen durch eine Universalsukzession (TUP – transmission universelle du patrimoine) zu stärken, um Missbrauch zu verhindern. Insbesondere soll verhindert werden, dass Unternehmen, die zahlungsunfähig sind oder steuerliche oder soziale Sanktionen vermeiden wollen, diesen Mechanismus ausnutzen.
Der Erlass schreibt vor, dass der Liquidator nun zusätzlich zwei wichtige Dokumente vorlegen muss: Ein steuerliches Zertifikat und eine soziale Bescheinigung. Diese Maßnahme soll potenziellen Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass alle relevanten steuerlichen und sozialen Verpflichtungen erfüllt sind. Die soziale Bescheinigung, die in Artikel L. 243-15 des Sozialversicherungsgesetzbuches als „Attestation de vigilance“ bezeichnet wird, dient dabei als Nachweis, dass das Unternehmen alle notwendigen sozialen Verpflichtungen eingehalten hat.
Mit dieser Neuerung sollen nicht nur mehr Transparenz und rechtliche Sicherheit gewährleistet, sondern auch die Integrität des Verfahrens der TUP geschützt werden. Unternehmen werden somit angehalten, ihre steuerlichen und sozialen Verpflichtungen sorgfältig zu erfüllen, um weiterhin von den Vorteilen einer freiwilligen Liquidation oder einer TUP profitieren zu können.
18.11.2024