Zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen in Frankreich
Mit einem richtungsweisenden Urteil (sog. Lazur 2-Urteil) hat die Kammer für Handelssachen des höchsten französischen Gerichts (Cour de Cassation) ihre Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer SAS auf bemerkenswerte Weise weiterentwickelt.
Nach Auffassung der Richter hat die Satzung der Gesellschaft für die Organisation und das Funktionieren der SAS eine zentrale Bedeutung. In Abkehr von ihrer bisherigen Rechtsprechung urteilte die Kammer für Handelssachen, dass Gesellschafterschlüsse, die gegen die Bestimmungen der Satzung verstoßen, in Anwendung der Artikel L. 227-9 Absatz 4 und 235-1, Abs. 2 des französischen Handelsgesetzbuchs für nichtig erklärt werden könnten, sofern der Verstoß gegen die satzungsmäßigen Bestimmungen das Ergebnis der Entscheidungsfindung beeinflusst hat.
Interessant an dieser Entscheidung ist auch, dass nach Auffassung der Richter nicht nur die Gesellschafter, sondern jeder Betroffenen die Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses geltend machen können.
28.03.2023