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Französische Arbeitsverträge

Französische Arbeitsverträge Vertragserstellung | Tarifverträge | Sozialabgaben | Steuern

Wir begleiten Mittelständler und Konzerne bei allen Fragen? im Zusammenhang mit der Einstellung von Arbeitnehmern in Frankreich. Wir beraten Sie vor Abschluss des Arbeitsvertrags, setzen den Vertrag in zwei Sprachen auf und unterstützen Sie bei allen Fragen zu den Sozialabgaben und Steuern Ihrer in Frankreich tätigen Arbeitnehmer.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der
Erstellung französischer Arbeitsverträge

  • Beratung im französischen Arbeitsrecht (u. a. zu Klauseln im Arbeitsvertrag)
  • Auswahl des anwendbaren Tarifvertrags (insbesondere bei Anstellung eines ersten Mitarbeiters)
  • Entwurf eines zweisprachigen Arbeitsvertrags nach französischem Recht
  • Vorbereitung aller weiteren Unterlagen für die Anstellung von Mitarbeitern
  • Bei Bedarf: Empfehlung eines Personaldienstleisters
  • Vermittlung eines Lohnbüros für die Lohnbuchhaltung
Anwältin für die Erstellung eines französischen Arbeitsvertrags

Sie suchen eine Kanzlei, die Sie bei der Einstellung von Arbeitnehmern in Frankreich begleitet und berät?

Informationen zu
Arbeitsverträgen in Frankreich

Überblick

Worauf ist bei französischen Arbeitsverträgen zu achten?

Da sich das deutsche Arbeitsrecht deutlich vom französischen Arbeitsrecht unterscheidet, wird dringend davon abgeraten, Ihre deutschen Vertragsmuster zu verwenden, wenn Sie in Frankreich Arbeitnehmer einstellen möchten.

1
Anwendbares Recht auf den Arbeitsvertrag

Wird der Arbeitsvertrag mit einem im Frankreich tätigen Mitarbeiter geschlossen, gilt im Zweifel französisches Recht, in jedem Falle aber gelten die zwingenden Vorschriften des französischen Rechts (Ordre public), hierzu gehören etwa die Regelungen zur Arbeitszeit oder zum Kündigungsschutz.

2
Form des französischen Arbeitsvertrags

Zwar sieht das französische Arbeitsrecht sieht keine bestimmte Form für den Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge vor, allerdings werden Arbeitsverträge in Frankreich nahezu ausschließlich schriftlich verfasst. In diesem Falle muss der Arbeitsvertrag wegen des Sprachschutzgesetzes Loi Toubon in französischer Sprache verfasst werden.

3
Anwendbarkeit eines Tarifvertrags

Anders als in Deutschland unterliegen fast alle Arbeitsverträge in Frankreich einem Tarifvertrag, der den Inhalt des Vertrags maßgeblich beeinflusst. Bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags wird man in Frankreich daher zunächst genau prüfen müssen, welcher Tarifvertrag auf das Unternehmen anwendbar ist.

4
Eingruppierung des Mitarbeiters in Tarifvertrag

Da der Tarifvertrag in Frankreich für jede Kategorie von Mitarbeitern besondere Regelungen vorsieht (etwa Gehalt, Probezeit etc.), sollte vor Abschluss des Arbeitsvertrags die Funktion, der Aufgaben- und Verantwortungsbereich genau definiert und im Arbeitsvertrag festgelegt werden.

5
Keine grundlose Befristung

In Frankreich sind befristete Arbeitsverträge (Contrat à durée déterminée) die Ausnahme. Dies liegt daran, dass anders als nach deutschem Arbeitsrecht, französische Arbeitsverträge nur bei Vorliegen eines bestimmen Sachgrundes (z. B. Ersatz eines ausgefallen Mitarbeiters) befristet werden dürfen. Wird ein Arbeitsvertrag befristet, liegt der Sachgrund aber nicht vor, wird der Arbeitsvertrag als unbefristeter Vertrag eingeordnet.

6
Häufig kürzere Probezeit

Die Probezeit hängt in Frankreich in der Regel von den Bestimmungen des Tarifvertrags ab. Sie variiert zwischen 2 und 8 Monaten, je nach Einstufung des Arbeitnehmers. Häufig sehen Tarifverträge auch kurze Probezeiten vor, die einmalig um die gleiche Zeit verlängert werden können.

7
Gesetzliche Arbeitszeit ist kürzer (35 Stunden)

Die gesetzliche Arbeitszeit in Frankreich ist mit 35 Wochenstunden kürzer als in Deutschland. Arbeitsverträge können allerdings Gestaltungen vorsehen, die faktisch eine längere Arbeitszeit ermöglichen. Hierfür ist es aber notwendig, für die über die 35 Wochenstunden hinaus geleisteten Zeiten eine gesonderte Vergütung im Arbeitsvertrag vorzusehen.

8
Variable Vergütungsbestandteile im Arbeitsvertrag definieren

Arbeitsverträge müssen in Frankreich wie in Deutschland das Gehalt und insbesondere dessen variablen Bestandteile genau festlegen. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen sollten Sie die fixen und variablen Anteile der Vergütung klar ansprechen und vertraglich festziehen. Ist das variable Gehalt nicht genau definiert und sollte es Streit geben, wird die Klausel im Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers ausgelegt.

9
25 Tage Urlaubsanspruch

Arbeitnehmer in Frankreich haben pro Monat 2,5 Tage Urlaub, insgesamt also 25 Tage. 

10
Geringerer Mindestlohn

Der französische Mindestlohn (SMIC), der auch in Arbeitsverträgen nicht unterschritten werden darf, beträgt aktuell (Stand August 2022) 11,07 € pro Stunde brutto. Im Monat entspricht dies einem Bruttomindestlohn von 1.678,95 € oder 20.147,40 € pro Jahr.

Um in Frankreich möglichst risikolos Arbeitsverträge zu schließen, lassen Sie sich von Anwälten begleiten, die über eine langjährige Erfahrung im deutsch-französischen Arbeitsrecht verfügen. Alle unsere deutsch-französischen Anwälte sind zweisprachig und können Sie somit auch im französischen Arbeitsrecht auf Deutsch begleiten.

Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für die Erstellung eines Arbeitsvertrags nach französischem Recht?

Gut zu wissen

Was sollte man noch bei der Einstellung von Arbeitnehmern in Frankreich berücksichtigen?

Wenn Sie in Frankreich Arbeitnehmer beschäftigen, müssen diese beim französischen Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern angemeldet werden. Dies wird in der Regel von einem Lohnbüro organisiert, wie z. B. Taxalis .

Im Vorfeld der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags beraten wir Sie zu den sozialversicherungsrechtlichen Aspekten, die Sie als Arbeitgeber in Frankreich betreffen, und zur Besteuerung Ihres Arbeitnehmers, da dieses Thema erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des Bruttolohns und die Kosten für Sie als Arbeitgeber hat.

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Wie unterstützt Sie Qivive bei der
Erstellung französischer Arbeitsverträge?

Unsere Anwälte sind spezialisiert auf die Beratung im Vorfeld zum Abschluss eines Arbeitsvertrages und werden zunächst mit Ihnen Ihren konkreten Bedarf ermitteln. Wir werden Sie auch auf die Besonderheiten des französischen Arbeitsvertrages hinweisen und mit Ihnen Lösungen finden, wie Sie Ihre deutschen Arbeitsverträge bestmöglich auch in Frankreich umsetzen können.

In einem zweiten Schritt erhalten Sie von uns eine Checkliste, in der wir alle wesentlichen Informationen zum Arbeitsvertrag (Stellenbeschreibung, Funktion, Gehalt, Befugnisse, Einstufung etc.) online abfragen werden. Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars bereiten wir Ihnen einen zweisprachigen Arbeitsvertrag vor, der alle Besonderheiten des französischen Rechts berücksichtigt. 

Nach letzten Abstimmungsarbeiten wird dann der Entwurf an den Arbeitnehmer zur Prüfung übersandt. Sobald die Parteien Einvernehmen über die Details des französischen Arbeitsvertrages gefunden haben, wird dieser von beiden unterzeichnet.

Sodann können wir oder Sie den Vertrag an das französische Lohnbuchhaltungsunternehmen senden, das die weiteren Formalitäten im Zusammenhang mit der Einstellung des neuen Mitarbeiters erledigt.

Ihre Vorteile

Aufgrund unserer Erfahrung mit der Erstellung französischer Arbeitsverträge sind wir in der Lage, Ihnen innerhalb kürzester Fristen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Für uns ist es selbstverständlich, unsere Mandanten auf Deutsch zu beraten und ihnen die Arbeitsverträge für ein besseres Verständnis in einer zweisprachigen Fassung vorzulegen.

Und weil wir wissen, dass der Arbeitsvertrag nur ein Baustein im Projekt der Einstellung von Arbeitnehmern in Frankreich ist, verfügen wir über ein bewährtes Netzwerk von komplementären Dienstleistern, die Ihnen von der Personalsuche bis zum Gehaltszettel möglichst viel Verwaltungsarbeit abnehmen.

Unsere erfahrenen Anwält:innen für
Arbeitsrecht in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2024: 8 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs
2014 - 2020: 5x hintereinander „Top 10 in West-Europa“ – Kanzleimonitor



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