Produktion & Einkauf in Frankreich
Verträge effizient und rechtssicher gestalten
Die industrielle Fertigung und die Beschaffung in Frankreich stellen Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum regelmäßig vor anspruchsvolle Herausforderungen – insbesondere in Bezug auf rechtliche Besonderheiten, regulatorische Standards und die branchenübergreifende Compliance. Gerade bei der Zusammenarbeit mit lokalen Zulieferern oder Auftragsfertigern und beim Abschluss von Einkaufsverträgen müssen sowohl die Komplexität der Lieferkette als auch die spezifischen Anforderungen des französischen Markts genau berücksichtigt werden.
Unser mehrsprachiges, spezialisiertes Team begleitet Sie bei der Planung, Strukturierung und rechtlichen Absicherung Ihrer Produktions- und Einkaufsprozesse: von der individuellen Vertragsgestaltung über Verhandlungen bis hin zur praktischen Umsetzung sowie der Begleitung von Streitfällen.
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Dienstleistungs-, Werk- und Einkaufsverträgen
- Beratung zur Qualitätssicherung, Gewährleistung, Produkthaftung, Gefahr- und Eigentumsübergang und Haftungsverteilung
- Beratung und Unterstützung bei Compliance-Themen (u. a. AGEC-Gesetz, Loi Egalim, Convention unique)
- Vertragsverhandlungen
- Begleitung bei Streitigkeiten und Lieferstörungen
Sie suchen eine Kanzlei, die Sie bei Compliance-Themen in Frankreich berät?
Informationen zu
Produktion & Einkauf in Frankreich
Was gilt es zu beachten?
- Vertragsgestaltung in Produktion und Einkauf
Die rechtssichere Vertragsgestaltung ist in Frankreich durch eine Vielzahl gesetzlicher Rahmenbedingungen und branchenspezifischer Besonderheiten geprägt. So regeln der Code Civil und der Code de Commerce weitreichende Grundsätze, die für das Zustandekommen und die Durchsetzbarkeit von Dienstleistungs-, Werk- und Einkaufsverträgen maßgeblich sind. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Liefermengen- und Qualitätssicherung, Gewährleistung, Eigentumsübergang, Haftung und Preisgestaltung. Gerade in komplexen mehrstufigen Lieferprozessen empfiehlt es sich, Rückgriffs- und Prüfpflichten detailliert festzuschreiben, um Risiken aus Lieferverzug oder mangelnden Produktspezifikationen zu minimieren.
- Produkthaftung auch im B2B Bereich
Frankreich hat ein spezifisch ausgestaltetes Produkthaftungsregime, das auf den Artikeln 1245 ff. des Code Civil sowie speziellen Gesetzen basiert.
Entscheidend ist: Die Produkthaftung greift in Frankreich ausdrücklich auch im B2B-Bereich. Hersteller, Importeure, Vertreiber und bestimmte Vermieter haften verschuldensunabhängig für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Für Unternehmen bedeutet das: Auch ein geschädigter Unternehmer kann – unabhängig von einer direkten Vertragsbeziehung – Ansprüche gegen den Hersteller, den EU‑Importeur oder Eigenmarken‑Inhaber geltend machen, sofern das Produkt einen Sicherheitsmangel aufweist. Andere Lieferanten können auch haften, falls kein Hersteller identifizierbar ist.
Um Haftungsrisiken zu minimieren, sind Unternehmen gut beraten, Qualitätssicherung, Prüfprozesse, Rückgriffsklauseln und eine möglichst klare Regelung der Haftungsverteilung vertraglich zu fixieren und regelmäßig zu überprüfen.
- Durchgriffshaftung (action directe) in Lieferketten
In Frankreich wurde von der Rechtsprechung eine besondere Form der Durchgriffshaftung („action directe“) entwickelt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen – beispielsweise im Fall eines Produktmangels entlang der Lieferkette – direkt Ansprüche gegen ein vorgelagertes Glied der Kette (z. B. Hersteller oder Vorlieferant) geltend machen, auch wenn keine unmittelbare Vertragsbeziehung besteht. Dieser Direktanspruch basiert auf deliktischem Recht und greift in der Regel nach französischem Recht bei französischen Geschädigten.
Unser Merkblatt zur Durchgriffshaftung nach französischem Recht (action directe)
- Was ist die „action directe“?
- Wer kann von der haftungsrechtlichen action directe betroffen sein?
- Gilt die action directe auch bei internationalen Geschäften?
- In welchem Verhältnis steht die action directe zur Produkthaftung?
- Abwehrmaßnahmen gegen das Haftungsrisiko nach der neuen Rechtsprechung
Branchenspezifische Vorschriften
In Frankreich gelten strenge regulatorische Standards – nicht nur zum Schutz des Endverbrauchers, sondern auch für sämtliche Marktakteure entlang der Lieferkette. Folgende Schwerpunkte sind besonders zu beachten:
- Triman-Logo (Recycling- und Umweltkennzeichnung)
Für fast alle in Frankreich vertriebenen bzw. importierten Produkte besteht die Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Triman-Logo. Zweck ist es, alle nachgelagerten Unternehmen (und Endabnehmer) über Pflichten rund um Kreislaufwirtschaft, Verwertung und Entsorgung zu informieren. Die Triman-Pflicht greift bereits ab der ersten Markteinführung, und eine Nichtbeachtung stellt ein erhebliches Compliance-Risiko dar, denn Zuwiderhandlungen können mit Sanktionen verbunden sein.
- Loi Egalim (Regulierung landwirtschaftlicher und lebensmittelbezogener Lieferketten)
Mit der Loi Egalim gelten im Agrar- und Lebensmittelbereich umfassende Vorschriften zu Lieferverträgen, Preisgestaltung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und zu Compliance. Sie zielen auf mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette ab und betreffen auch B2B-Inverkehrbringer (nicht nur Landwirte und Lebensmittelhändler). Unternehmen müssen ihre Prozesse, Verträge und Kommunikationswege bedenken, um die Einhaltung sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.
- Erweiterte Herstellerverantwortung (Responsabilité élargie des producteurs, kurz: REP) nach dem AGEC-Gesetz
Seit Inkrafttreten des AGEC-Gesetzes sind Hersteller, Importeure und Händler verpflichtet, die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen – von der Ökodesign-Planung über den Verkauf bis zur umweltgerechten Verwertung oder Entsorgung.
Die erweiterte Herstellerverantwortung gilt in Frankreich ab 2025 auch für zahlreiche neue Produktgruppen, darunter Industrie- und Handelsverpackungen, Bauprodukte und Konsumgüter.
Unternehmen müssen sich bei einem anerkannten éco-organisme registrieren, jährliche Beiträge entrichten, Umweltinformationen bereitstellen und ggf. ein Bonus-Malus-System in Anspruch nehmen, das sich an den ökologischen Eigenschaften der Produkte orientiert (z. B. Recycelbarkeit oder Haltbarkeit).
Auch in anderen Branchen sind Compliance-Anforderungen – wie Sorgfaltspflichtengesetze, Umwelt-, Sozial- und Governance-Klauseln – längst obligatorisch.
Sie sollten systematisch in die Vertragsbeziehungen implementiert werden, um Compliance-Verstöße sowie daraus folgende Haftungsrisiken und Bußgelder proaktiv zu vermeiden.
Wie unterstützt Sie Qivive
bei der Produktion & im Einkauf in Frankreich?
Wir verfügen über umfassende Erfahrung im deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr sowie über besondere Fachkenntnisse zu den Besonderheiten des französischen Rechts in den Bereichen Produktion und Einkauf. Wir sorgen dafür, dass Ihre Einkaufs- und Produktionsprozesse rechtssicher, wirtschaftlich effektiv und an den französischen Markt angepasst sind. Dank der Mehrsprachigkeit unserer Begleitung garantieren wir eine reibungslose und effektive Kommunikation mit Ihren Einkaufs-, Produktions- und Rechtsabteilungen und begleiten Sie von der Vertragsgestaltung bis zur praktischen Umsetzung.
Sie brauchen Beratung im Bereich Produkthaftung in Frankreich?
- Ein Industrieunternehmen schließt mit einem französischen Zulieferer einen Serienfertigungsvertrag mit klaren Qualitäts- und Abnahmeklauseln.
- Ein Lebensmittelhersteller integriert die Anforderungen der Loi Egalim und Umweltkennzeichnungen in seine Lieferverträge.
- Ein Unternehmen verhandelt Einkaufsbedingungen mit neuen französischen Lieferanten.