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Vertrieb in Frankreich

Vertrieb in Frankreich Effiziente und rechtssichere Vertriebsmodelle in Frankreich entwickeln und steuern

Die Vertriebslandschaft in Frankreich ist vielfältig und komplex. Ob im Eigenvertrieb (stationär, online), über Vertragshändler oder durch unabhängige Handelsvertreter: Jedes Vertriebsmodell bringt spezifische rechtliche Anforderungen mit sich, die bei fehlerhafter Gestaltung hohe Risiken bergen können.

Unsere deutsch-französischen Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie bei der Auswahl, Strukturierung und Umsetzung optimaler Vertriebsmodelle in Frankreich – mit juristischer Präzision, Verständnis für branchenspezifische Anforderungen und interkultureller Kompetenz.

Anwalt von Qivive - Wirtschaftskanzlei für französisches Handelsrecht
Unsere Leistungen
  • Strukturierung und rechtssichere Ausgestaltung von Vertriebsmodellen (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise, Online-Direktvertrieb)
  • Erstellung und Prüfung von Vertriebsverträgen, Rahmenverträgen und AGB
  • Beratung zu den Pflichten im Zusammenhang mit der Convention unique und der Umsetzung der Loi Egalim
  • Begleitung bei Vertragsbeendigung, Schadensersatz-/Ausgleichsansprüchen, Vertragskündigungen oder Umstrukturierungen des Vertriebs

Sie suchen eine Kanzlei, die Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Vertriebsmodelle unterstützt?

Informationen zum
Vertrieb in Frankreich

Gut zu wissen

Was gilt es zu beachten?

1
Wahl des passenden Vertriebsmodells

Frankreich kennt eine Vielzahl von Vertriebsstrukturen – vom klassischen Handelsvertreter (agent commercial) über Vertragshändler (distributeur) bis hin zu Franchise- und Plattformmodellen. Jedes Modell unterliegt spezifischen Regeln: etwa beim Kündigungsschutz, bei Informationspflichten oder bei der Ausgleichszahlung. Beispielsweise sieht das französische Recht keine analoge Anwendung des Handelsvertreterausgleichs auf Vertragshändler vor. Dafür müssen bei der Kündigung langjähriger Händlerverträge deutlich längere Kündigungsfristen eingehalten werden.


2
E-Commerce und Online-Vertrieb

Der Online-Vertrieb in Frankreich unterliegt spezifischen Vorschriften, insbesondere im B2C-Bereich. Dies umfasst unter anderem Pflichtangaben, Verbraucherrechte, Widerrufsrechte und Datenschutzbestimmungen. Unsere Expertise hilft Ihnen, Ihren Online-Vertrieb rechtssicher unter Einhaltung der französischen Vorschriften zu gestalten.


3
Handelsvertreter – Besonderer Schutz nach französischem Recht

Das französische Recht bietet dem Handelsvertreter einen stärkeren Schutz als das deutsche Handelsvertreterrecht, insbesondere durch eine höhere Entschädigungszahlung bei Vertragsende. Die Regelungen betreffend den Handelsvertreter finden sich im französischen Handelsgesetzbuch (Code de commerce) und in der Rechtsprechung der französischen Gerichte.
 

4
Vertragsgestaltung und AGB

Vertriebsverträge in Frankreich müssen klar und ausgewogen formuliert sein, da in Frankreich eine gerichtliche Klauselkontrolle sowohl für AGB als auch für Individualvereinbarungen stattfindet. Besonderes Augenmerk sollte auf Exklusivitätsvereinbarungen, Gebietsschutz, Zielvorgaben, Rücknahmeverpflichtungen, Preispolitik, Schutzrechte sowie Gewährleistungsfragen gelegt werden.


5
Pflicht zur Convention unique und Besonderheiten der Loi Egalim

Für viele Liefer- und Vertriebsbeziehungen besteht die Pflicht zum Abschluss einer schriftlichen Convention unique. Diese muss im jährlichen, zweijährigen oder dreijährigen Turnus neu geschlossen werden und eine Reihe von Pflichtinhalten aufweisen, u. a. Preis-, Rabatt- und Servicebedingungen. Im Lebensmittelbereich gelten verschärfte Regeln durch die Loi Egalim, die Preisgestaltung und Handelspraktiken stark beeinflussen.

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Unser Merkblatt zu Rahmenvereinbarungen mit französischen Lieferanten und Abnehmern (Convention unique)

  • Wann besteht nach französischem Recht eine Pflicht zum Abschluss einer schriftlichen Rahmenvereinbarung? 
  • Gilt die Pflicht zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung auch, wenn der Lieferant seinen Sitz in Deutschland hat?
  • Welche Laufzeit muss die Rahmenvereinbarung haben?
  • Wann muss die Rahmenvereinbarung geschlossen werden? 
  • Welche Punkte muss die Rahmenvereinbarung regeln? 
  • Gibt es Sondervorschriften für den Vertrieb von Massenverbrauchsgütern?
  • Kann eine laufende Rahmenvereinbarung geändert werden?
  • Welche Sanktionen drohen, falls die Rahmenvereinbarung nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wird?

Wie unterstützt Sie Qivive
im Vertrieb in Frankreich?

Warum Qivive

Wir vereinen tiefgehende Erfahrung im deutsch-französischen Wirtschaftsverkehr mit besonderer Expertise im französischen Handels- und Vertriebsrecht. Unsere zweisprachigen Anwältinnen und Anwälte begleiten Sie von der ersten Strategie bis zur Umsetzung – und sorgen dafür, dass Ihre Vertriebsmodelle rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll und an die französischen Marktgegebenheiten angepasst sind.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit deutschen und französischen Unternehmen wissen wir, worauf es in beiden Rechtssystemen ankommt, und garantieren Ihnen eine reibungslose, verständliche Kommunikation mit Ihren Geschäftspartnern.

Sie brauchen rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Convention unique oder der Umsetzung der Loi Egalim?

Praxisbeispiele
  • Ein Maschinenhersteller baut ein französisches Vertriebsnetz mit Vertragshändlern auf. Wir entwerfen die Verträge, beraten zu Exklusivitätsklauseln und begleiten die Vertragsverhandlungen.
     
  • Ein deutsches Unternehmen verkauft über eine Online-Plattform an französische Endkunden. Wir prüfen die AGB, die Einhaltung der Verbraucherschutzvorgaben und stellen die rechtssichere Umsetzung sicher.
     
  • Im Rahmen einer jährlichen Preisverhandlung erstellen wir eine Convention unique für einen deutschen Lieferanten und stellen die Konformität mit der Loi Egalim sicher.

Unsere erfahrenen Anwält:innen
für Vertrieb in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2025: 9 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs



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