Betriebsratswahlen 2024 in Frankreich: Besteht bei Ihnen Handlungsbedarf?
Ihr Unternehmen hat derzeit seit 12 aufeinanderfolgenden Monaten 11 oder mehr Mitarbeiter? Sie haben Ihre letzten Betriebswahlen im Jahr 2019/2020 organisiert? Dieser Artikel könnte Sie interessieren!
In Frankreich ist der Arbeitgeber für die Einrichtung eines Betriebsrates zuständig
Die Organisation einer Betriebsratswahl (sogenanntes „Comité social et économique“, kurz CSE) ist für Unternehmen, die während eines Zeitraums von 12 aufeinander folgenden Monaten 11 Mitarbeiter oder mehr in Frankreich beschäftigen, Pflicht.
Unterlässt das Unternehmen diese Wahl, kann es zu wesentlichen Problemen führen. Neben potenziellen strafrechtlichen Folgen können bestimmte Maßnahmen ohne CSE nicht durchgeführt werden. So z. B. eine kollektive Umstrukturierung.
Die Mitglieder des CSE werden von den Arbeitnehmern in Frankreich gewählt, wobei die Anzahl der Mitglieder von der Größe des Unternehmens abhängt. In Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern genügt ein Amtsträger und ein Stellvertreter.
Die Mitglieder des CSE werden für 4 Jahre gewählt. Am Ende dieser Amtszeit müssen Neuwahlen stattfinden, um den Betriebsrat zu erneuern.
Für viele Unternehmen steht derzeit die Erneuerung des CSE an
Der CSE stammt aus der großen Arbeitsrechtsreform, die 2017 in Frankreich stattgefunden hat. Damals mussten die ersten Wahlen spätestens bis Anfang Januar 2020 stattgefunden haben. Die Erneuerung des CSE steht demnach für alle betroffenen Unternehmen nun an.
Wir begleiten Sie gerne sowohl bei der erstmaligen Einsetzung als auch bei der Erneuerung des CSE.