Die Vergütung von Insolvenzverwaltern und anderen Verfahrensorganen in Frankreich (ZIP, 36. Jahrgang, Heft 41)
Der Beitrag beleuchtet die in der Praxis selten thematisierte Frage der Vergütung der Verfahrensbeteiligten in französischen Insolvenzverfahren (Insolvenzverwalter, Gläubigervertreter etc. in Frankreich).
Das französische Insolvenzrecht kennt verschiedene Verfahren im Umgang mit notleidenden Unternehmen. Besonders relevant sind dabei in der Praxis das Rettungsverfahren (procédure de sauvegarde), das Sanierungsverfahren (procédure de redressement) und das Liquidationsverfahren (liquidation judiciaire). Sowohl das Rettungs- als auch das Sanierungsverfahren zielen primär auf die Erhaltung des Unternehmens ab. Nur wenn die Sanierung des Unternehmens offensichtlich ausgeschlossen erscheint oder die Durchführung eines Rettungs-bzw. Sanierungsplans gescheitert ist, kann ein Liquidationsverfahren beantragt werden.
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12.10.2015