„Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Gleichlauf von Krankschreibung und Kündigungsfrist“ – Anmerkung zu BAG, Urteil vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21
Fabian Neugebauer und Jan Westhues kommentieren in der Zeitschrift Der Betrieb (DB) 2022 die praxisrelevante Entscheidung, in welcher das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Beweiswert einer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als erschüttert ansah, da der Arbeitnehmer sich exakt für den Zeitraum der Kündigungsfrist hatte krankschreiben lassen.
Hier finden Sie den vollständigen Artikel zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Gleichlauf von Krankschreibung und Kündigungsfrist.
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