ESG in Frankreich: Mission possible für französische Unternehmen
Danone, Hublo, Aigle, Yves Rocher, La Poste, Boursorama… Was haben diese französischen Gesellschaften gemeinsam und worin sind sie Ihnen möglicherweise voraus? Es handelt sich um Gesellschaften, die sich das Thema Nachhaltigkeit auf die Fahne geschrieben haben, indem sie zu sog. „société à mission“ geworden sind. Was bedeutet das genau und wie kann man sich zu diesem Status aufschwingen? Wir erklären es Ihnen kurz und bündig.
Die „société à mission“ ist eine rechtliche Neuerung, die sich aus dem „Pacte“ Gesetz (2019) ergibt. Dieses im französischen Bürgerlichen Gesetzbuch (Code civil) und französischen Handelsgesetzbuch (Code de commerce) kodifizierte Gesetz sieht die Möglichkeit für Gesellschaften vor, neben dem eigentlichen Geschäftszweck noch weitere – soziale oder umweltbezogene – Ziele zu verfolgen und damit das Unternehmen nachhaltiger zu gestalten.
Es unterscheidet nach zwei Niveaus:
- Laut dem neuen Artikel 1835 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs können Gesellschaften in die Satzung einen neuen Daseinsgrund aufnehmen, der aus den Grundsätzen besteht, denen sich die Gesellschaft verschreibt und für deren Einhaltung sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Mittel bereitstellen will.
- Nimmt die Gesellschaft entsprechend Artikel L. 210-10 des Code de commerce darüber hinaus konkrete Ziele in die Satzung mit auf, richtet die im Folgenden beschriebene erforderliche Struktur zum Erreichen dieser Ziele ein und arbeitet nachweisbar an der Umsetzung dieser Ziele, darf sie sich „société à mission“ nennen.
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Was bedeutet das für die Praxis?
Wer den Status einer „société à mission“ innehat, profitiert von einem besseren Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten durch eine hervorgehobene Stellung auf dem Markt und kann, mit diesem Status als Teil einer Marketing-Strategie, das Image der Gesellschaft gegenüber Investoren aufpolieren. Gleichermaßen fördert der Status die Personalbeschaffung und trägt zur Beschäftigung qualifizierterer Arbeitskräfte bei, was die Unternehmensleistung insgesamt verbessert.
Wagt eine Gesellschaft den Schritt, sich zur „société à mission“ ernennen zu lassen, ist dies nicht bloß ein Titel auf dem Papier. Die Zielerreichung wird durch einen intern einzurichtenden, von den Organen der Gesellschaft verschiedenen, Ausschuss überprüft, der hierüber einen Bericht verfasst. Dieser Bericht wird wiederum von einer unabhängigen externen Institution kontrolliert, deren Stellungnahme auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden muss und dort für mindestens fünf Jahre abrufbar bleiben muss. Werden die für die Gewährung des Status erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder kommt die unabhängige Institution zu dem Schluss, dass eines oder mehrere der sozialen und umweltbezogenen Ziele, die sich die Gesellschaft gesetzt hat, nicht erreicht werden, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die Eintragung aus ihrer Satzung zu streichen.
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Wie kann eine Gesellschaft zur „société à mission“ werden?
Damit die Gesellschaft als „société à mission“ firmieren kann, sind verschiedene gesellschaftsrechtliche Maßnahmen in Frankreich umzusetzen, die wir im Folgenden kurz skizzieren möchten.
- Einfügen der folgenden Aspekte in die Satzung:
- Daseinsgrund der Gesellschaft
- Soziale und umweltbezogene Ziele, die die Gesellschaft verfolgen möchte
Beispiele:
- Umweltbezogene Ziele: negative Umweltauswirkungen der Tätigkeit verringern,
- Soziale Aspekte: Verringerung der Ungleichheit, Entwicklung eines integrativen Wachstums, Maßnahmen, die positive soziale Auswirkungen auf die Gesellschaft haben,
- Governance-Fragen: Maßnahmen, die eine egalitärere, integrativere und paritätischere Verwaltung ermöglichen,
- Wirtschaftliche Fragen: Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Schaffung von Wohlstand auf nationaler Ebene.
- Methoden zur Überwachung der Realisierung dieser Ziele
- Einrichtung eines von den Organen der Gesellschaft verschiedenen Ausschusses, der mindestens einen Mitarbeiter als Mitglied hat, und dessen Aufgabe es ist, die Kongruenz der Managemententscheidungen der Gesellschaft mit den gesetzten Zielen zu überprüfen.
- Bestimmung der unabhängigen Institution, die damit betraut ist, die Erreichung der Ziele zu überprüfen
- Erledigung der Formalitäten mit dem Handelsregister
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Eine wohl durchdachte Entscheidung
Obwohl der Status als „société à mission“ sehr attraktiv ist, um Mitarbeitern, Gesellschaftern und Partnern ein neues gemeinsames Ziel zu geben, die Werte des Unternehmens herauszustellen und sich so auf dem Markt von anderen Unternehmen abzuheben, müssen Gesellschaften das Für und Wider sorgfältig abwägen. Eine „société à mission“ zu sein, bedeutet einer starken Kontrolle durch den internen Ausschuss und die unabhängige Institution ausgesetzt zu sein, die Zugriff zu allen Dokumenten haben, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Erste Studien zeigen, dass diesen Schritt bisher eher kleine und mittelständische Unternehmen (KMU’s) gegangen sind und große Unternehmen sich eher darauf beschränkt haben entsprechend Artikel 1835 des französischen Code civil lediglich ihre Wertvorstellungen über die Aufnahme eines neuen Daseinsgrundes in die Satzung aufzunehmen.
Auch wenn diese Unternehmen dadurch zunächst keinen konkreten Verpflichtungen unterliegen, sollte sich eine Gesellschaft auch für diesen Schritt, einen Daseinsgrund in die Satzung aufzunehmen, nicht unüberlegt entscheiden: jede Änderung des Gesellschaftszwecks in der Satzung kann Auswirkungen auf die Haftung der Gesellschaft und ihre Geschäftsführer haben und muss daher, bevor eine tiefgreifende Umgestaltung stattfindet, im Hinblick auf die anvisierten Ziele bewertet werden.