Frankreich verschärft PFAS-Regulierung
Frankreich hat mit dem Gesetz Nr. 2025-188 als erster EU-Mitgliedstaat ein weitreichendes Regelwerk zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen). Die Regelung tritt am 01.01.2026 in Kraft und betrifft die gesamte Stofffamilie von rund 10.000–20.000 Verbindungen. Ziel ist es, PFAS-Emissionen direkt an der Quelle zu verhindern.
1 Die Inhalte des Gesetzes im Überblick
Ab dem 1. Januar 2026 treten insbesondere folgende Maßnahmen in Kraft:
Herstellungs- und Vermarktungsverbote:
- Die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Produkten werden untersagt.
- Davon betroffen sind insbesondere Kosmetika, Textilien, Küchenutensilien, Outdoor-Ausrüstung und Skiwachse.
Strengere Überwachung des Trinkwassers:
- Einführung verpflichtender, systematischer PFAS-Analysen und verschärfter Grenzwerte.
Umweltabgabe für industrielle PFAS-Emissionen:
- Unternehmen, die PFAS in ihren Produktionsprozessen einsetzen, werden mit spezifischen Umweltabgaben belastet.
Frankreich nimmt damit bei der PFAS-Regulierung eine Vorreiterrolle innerhalb der EU ein und setzt schon jetzt nationale Standards, bevor eine einheitliche europäische REACH-Regulierung vorliegt.
2 Bedeutung für deutsche Unternehmen
Auch deutsche Unternehmen ohne eigenen Standort in Frankreich sind unmittelbar betroffen:
- Export nach Frankreich:
Hersteller von Textilien, Kosmetika, Outdoor-Produkten oder Haushaltswaren müssen ab 2026 nachweisen, dass ihre Produkte kein PFAS enthalten. Ohne entsprechende Dokumentation droht ein Marktzugangsstopp.
- Pflichten in der Lieferkette:
Französische Abnehmer werden vermehrt Nachweise von ihren deutschen Zulieferern verlangen. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, ihre Lieferketten und Stoffströme noch transparenter zu gestalten.
- Erwartbare EU-Entwicklung:
Die zügige Umsetzung in Frankreich wird den Druck auf die laufenden EU-Verhandlungen erhöhen. Eine Angleichung der Vorschriften auf EU-Ebene ist wahrscheinlich.
3 Risiken und Compliance-Pflichten für Unternehmen
Für betroffene Unternehmen ergeben sich folgende Risiken und Pflichten:
- Markt- und Vertriebsrisiken:
Produkte, die nicht den neuen französischen Anforderungen entsprechen, dürfen ab 2026 nicht mehr in Frankreich vertrieben werden. Unternehmen müssen mit Sanktionen und Rückrufen rechnen.
- Dokumentationspflichten:
Es ist zwingend notwendig, alle eingesetzten chemischen Stoffe und die PFAS-Freiheit lückenlos nachzuweisen. Fehlende Nachweise führen zu Compliance-Verstößen und potenziellen Lieferrisiken.
- Notwendigkeit vertragsrechtlicher Anpassungen:
Lieferverträge sollten im Hinblick auf Gewährleistung, Schadensersatz und spezielle Compliance-Klauseln überprüft und angepasst werden.
4 Handlungsempfehlungen für die Praxis
Unternehmen sollten folgende Schritte einleiten:
- Analyse:
Prüfen Sie, inwieweit Produkte oder Prozesse von PFAS betroffen sind.
- Substitution:
Beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung auf PFAS-freie Alternativen.
- Dokumentation:
Bereiten Sie aussagekräftige Nachweise für französische Kunden und Behörden vor.
- Vertragsprüfung:
Überarbeiten Sie Ihre Liefer- und Qualitätsvereinbarungen im Hinblick auf PFAS-Compliance.
- Monitoring:
Beobachten Sie kontinuierlich die Weiterentwicklung der EU-weiten Regulierung.
Fazit:
Das neue französische Gesetz zur PFAS-Beschränkung setzt europaweit neue Maßstäbe. Unternehmen, die in Frankreich aktiv sind oder dorthin liefern, sollten ihre Prozesse, Dokumentation und Verträge schnellstmöglich an die neuen Vorgaben anpassen, um rechtlichen Risiken und Marktverboten vorzubeugen.
12.12.2025