Französisches Transparenzregister bleibt für Öffentlichkeit zugänglich
Am 22. November 2022 erklärte der EuGH die Regelung, nach der die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen in jedem Fall jedem Mitglied der breiten Öffentlichkeit zugänglich sein mussten, für ungültig, da diese Öffnung nach Ansicht des Gerichtshofs einen schwerwiegenden Eingriff im Sinne der Charta der Grundrechte der Europäischen Union darstellte.
Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität, hat nunmehr beschlossen, den Zugang der breiten Öffentlichkeit zu den Daten des Transparenzregister in Frankreich beizubehalten, bis alle Konsequenzen aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union gezogen sind.
Anlässlich der Umstellung auf das nationale Unternehmensregister am 1. Januar 2023 wurde der Zugang zum französischen Transparenzregister vorübergehend ausgesetzt. Dieser Zugang wurde nunmehr wieder hergestellt.
Die künftigen Modalitäten für den Zugang zu dem französischen Transparenzregister, die der Entscheidung des EuGH Rechnung tragen, werden in Kürze festgelegt. Es ist geplant, denjenigen weiterhin den Zugang zum Register zu ermöglichen, die ein berechtigtes Interesse haben.
24.01.2023