Informationspflicht bei Einstellung eines Arbeitnehmers in Frankreich: Änderungen ab 1. August 2022
Da in Frankreich kein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 2019/1152 vom 20. Juni 2019 verabschiedet wurde, treten die darin enthaltenen Bestimmungen am 1. August 2022 unmittelbar in Kraft.
Die Richtlinie erweitert die Liste der Informationen, die dem Arbeitnehmer bei seiner Einstellung in Frankreich übermittelt werden müssen, und verkürzt außerdem die Frist für die Übermittlung dieser Informationen.
Folgende Mitarbeiter müssen informiert werden:
- Arbeitnehmer,
- Praktikanten,
- Auszubildenden,
- Arbeiter der digitalen Plattforme.
Folgende Informationen müssen übermittelt werden:
Wir haben Ihnen die Punkte, die durch die Richtlinie 2019/1152 vom 20. Juni 2019 hinzugefügt wurden, fett markiert.
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Personalien der Parteien des Arbeitsverhältnisses
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Arbeitsort, falls es sich nicht um einen festen oder vorherrschenden Arbeitsort handelt: Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich an verschiedenen Orten tätig wird oder ihren:seinen Arbeitsort frei wählen kann
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Funktionsbezeichnung, Grad sowie die Art oder Kategorie der Arbeit (oder eine kurze Beschreibung der Arbeit)
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Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
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Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Enddatum oder erwartete Dauer des Arbeitsverhältnisses
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Bei Leiharbeitnehmern: Identität der entleihenden Unternehmen
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Dauer und Bedingungen der Probezeit
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Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
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Dauer des bezahlten Urlaubs
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Bei Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einzuhaltendes Verfahren
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Vergütung: Anfänglicher Grundbetrag, andere Bestandteile, Periodizität und Art der Auszahlung
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Arbeitszeit :
Bei vorhersehbarer Arbeitszeit:
- Normale tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit
- Modalitäten zu Überstunden und deren Vergütung sowie ggf. alle Modalitäten zu Schichtwechseln
Bei unvorhersehbarer Arbeitszeit:
- Information über das Prinzip der gleitenden Arbeitszeit, die Anzahl der garantierten bezahlten Stunden und die Vergütung der über diese garantierten Stunden hinaus geleisteten Arbeit
- Information über die Bezugszeiten und -tage, an denen der Arbeitnehmer zur Arbeit herangezogen werden kann
- Information über die Mindestankündigungsfrist, auf die der Arbeitnehmer vor Beginn einer Aufgabe Anspruch hat, und ggf. die Frist für die Absage dieser Aufgabe
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Angabe der Tarifverträge
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Identität der Sozialversicherungsträge, die die Sozialbeiträge um Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und einem gegebenenfalls vom Arbeitgeber gewährenten Sozialversicherungsschutz erhalten
Der Zeitpunkt der Unterrichtung ist je nach Information unterschiedlich:
- Informationen 1. bis 7., 11. und 12.: Spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen ab dem ersten Arbeitstag.
- Informationen 8. bis 10., 13. und 14. : Spätestens innerhalb des ersten Monats ab dem ersten tatsächlichen Arbeitstag.
Die Unterrichtung erfolgt in folgender Form:
- Individuelle schriftliche Informationen unter einem oder mehreren Dokumenten
- Abgabe auf Papier oder in elektronischer Form (unter Bedingungen)
Praxistipp:
Die oben genannten Informationen werden grundsätzlich im Arbeitsvertrag, im Letter of Intent oder in der Gehaltsabrechnung erwähnt. Stellen Sie unbedingt sicher, dass damit alle notwendigen Informationen übermittelt werden.
29.07.2022