„Kein Lohnanspruch bei Verweigerung von Corona-Tests – Anmerkung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.09.2022 – 3 Sa 46/22“ in: DB (Der Betrieb) 2023, S. 586
Jan Westhues und Fabian Neugebauer kommentieren in der Zeitschrift Der Betrieb (DB) 2023, S. 586 eine aktuelle praxisrelevante Entscheidung, in welcher das LAG Mecklenburg-Vorpommern Gehaltsansprüche verneint hat aufgrund der Verweigerung von Corona-Tests.
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund der unberechtigten Weigerung zur Durchführung eines Corona-Tests nicht in der Lage, seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung vollumfänglich zu erbringen (hier: kein Außendienst im Zusammenhang mit Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern möglich), hat er keinen Anspruch auf Vergütungszahlung.
Inhaltsübersicht
I. Sachverhalt
II. Entscheidung
III. Praxishinweise[...]
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