„Kein Schadensersatz wegen Auskunftsrechtsverletzung nach der DSGVO – Anmerkung zu LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2023 - 3 Sa 285/23“ in: DB (Der Betrieb) 2024, S. 1891
Jan Westhues kommentiert in der Zeitschrift Der Betrieb (DB) 2024 die Entscheidung des LAG Düsseldorf zu der Frage, ob die Verletzung der Pflicht zur Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO Schadensersatzansprüche begründen kann.
Allein die Verzögerung oder anfängliche Unvollständigkeit der Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO begründet keinen Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens, entschied das LAG Düsseldorf. Es fehle bereits haftungsbegründend an einer gegen die DSGVO verstoßenden Datenverarbeitung.
Inhaltsübersicht
I. Sachverhalt
II. Entscheidung
III. Einordnung
Hier finden Sie den vollständigen Aufsatz Kein Schadensersatz wegen Auskunftsrechtsverletzung nach der DSGVO (Abonnement erforderlich).
29.07.2024
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