Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Frankreich – Update und Ausnahmen
Wir hatten bereits im August über die Maskenpflicht in Frankreich berichtet. Ein paar Stunden vor deren Inkrafttreten am 01.09.2020 wurde das zu berücksichtigende Gesundheitsprotokoll veröffentlicht.
Die Rahmenbedingungen lauten:
- Die zu verwendenden Masken müssen Nase, Mund und Kinn abdecken und bestimmten Vorgaben genügen (norme AFNOR S76-001). Ob die jeweiligen Masken die Leistungsprüfungen erfüllt haben, ist an einem Logo auf der Verpackung oder der Packungsbeilage zu erkennen.
- Die Maskenpflicht gilt nicht für Mitarbeiter eines Einzelbüros.
- Ebenfalls kann in Werkstätten die Maske abgenommen werden sofern ein Visier getragen wird, der Raum hinreichend belüftet ist und die Personenanzahl begrenzt ist. Bestimmte Berufsgruppen können zudem vom Tragen einer Maske absehen, sofern dies die Ausführung ihres Berufes nicht möglich macht.
- Im Außenbereich ist das Tragen der Maske erforderlich sobald der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Mehrere Mitarbeiter können in einem Auto sitzen, sofern sie eine Maske tragen, ihre Hände desinfiziert haben und das Auto gereinigt ist.
Abhängig von der Anzahl der Infektionen im jeweiligen Département, in welchem sich das Unternehmen befindet, können Anpassungen zum allgemeinen Grundsatz vorgenommen und die Maske vorübergehend abgelegt werden.
- In „grünen Gebieten“ (weniger als 10 Infizierte pro 100 000 Einwohner) kann die Maske abgelegt werden sofern der Raum hinreichend belüftet ist, Schutzschirme zwischen den Arbeitsplätzen aufgebaut und Visiere getragen werden. Zudem muss ein Ansprechpartner festgelegt werden (z. B. der Geschäftsführer), damit im Falle eines Infektionsfalles schnell reagiert werden kann.
- In „orangenen Gebieten“ (zwischen 10 und 50 Infizierte pro 100 000 Einwohner) kann nur in großen Räumen mit einem hohen Luftstrom von einem dauerhaften Tragen der Maske abgesehen werden.
- In „roten Gebieten“ (mehr als 50 Infizierte pro 100 000 Einwohner) kann vom Tragen einer Maske nur abgesehen werden, wenn der Raum mechanisch belüftet ist und jeder Person mindestens 4 m2 zur Verfügung stehen (weniger als 25 Personen für eine Fläche von 100 m2).
Unter diesem Link findet sich eine täglich aktualisierte Karte Frankreichs mit Infektionszahlen und der Einteilung in die drei Zonen.
Praxistipp:
- Ernennen Sie für diese Themen einen Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen (Référent Covid), der stets auf dem Laufenden bleibt.
- Der Inhalt des Protokolls sind nur Rahmenbedingungen. Sie haben im Unternehmen die Verantwortung für die Umsetzung dieser Empfehlungen und sollten die Regelungen per Rundschreiben oder im Rahmen der Betriebsordnung festlegen. Die Mitarbeiter sind über die einzuhaltenden Regelungen am besten schriftlich zu informieren. Gerne helfen wir Ihnen dabei!
03.09.2020
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