Newsletter 1.16 – Französisches Arbeitsrecht
Das Jahr 2016 in Zahlen
Überblick der wichtigsten Reformen aus dem letzten Jahr
- Neues aus dem Macron-Gesetz vom 6. August 2015
- Neues aus dem Rebsamen-Gesetz vom 17. August 2015
Das Neueste aus der Rechtsprechung
- Die strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers wird nur mit Hilfe einer ausdrücklichen und genau formulierten Vollmacht übertragen
- Eine Kündigung kann durch nachträglichen Aufhebungsvertrag ersetzt werden
- Fahrtzeit = Arbeitszeit: Entscheidung des EuGH hat erhebliche Auswirkkungen auf französische Arbeitsverträge
01.01.2016
Weitere Publikationen zu ähnlichen Themen
02.07.2025 : Arbeitsrecht
Französisches Arbeitsrecht: Dauerhafte Versetzung ohne Zustimmung des Außendienstlers nicht möglich
01.07.2025 : Arbeitsrecht
Hitzewelle: Neue Pflichten für Arbeitgeber in Frankreich
01.07.2025 : Arbeitsrecht
Datenschutz und Arbeitsrecht in Frankreich: Die Lage wird ernst!