Rekrutierungsschwierigkeiten in Frankreich? Das « Golden Hello » kann helfen!
Das Kassationsgericht hat in einem Urteil vom 11. Mai 2023 die Gültigkeit des „Goldenen Hellos“ bestätigt.
Es handelt es sich sowohl um einen Eintritts- als auch um einen Retention-Bonus, der sich in der Regel an Geschäftsführer:innen oder leitende Angestellte richtet.
Damit werden nicht nur neue Talente angelockt, sondern auch die Mitarbeiter:innen an das Unternehmen gebunden.
Er ist zumeist an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitnehmer nach der Auszahlung für einen bestimmten Zeitraum, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist, im Unternehmen bleibt.
Im Fall einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers, ist dieser verpflichtet, die Prämie anteilig für die Zeit zurückzuzahlen, die er nicht im Unternehmen verbracht hat.
Praxistipp:
Die Prämie darf nicht als Vergütung für die Tätigkeit verstanden werden können, sonst ist die Rückerstattung der Prämie nicht möglich.
13.06.2023