Rupture conventionnelle: Der Genehmigungsantrag kann nur noch online gestellt werden
Es ist so weit und kein Aprilscherz: Trotz häufigen technischen Problemen mit diesem Teledienst muss seit dem 1. April der Genehmigungsantrag zur einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag („rupture conventionnelle“) in Frankreich über „TéléRC“ an die zuständige Arbeitsaufsichtsbehörde (DREETS) übermittelt werden.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur digitalen Meldung des Aufgebungsvertrags.
Praxistipp:
Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann der Antrag in Papierform eingereicht werden, doch muss dabei nachgewiesen werden können, dass die elektronische Übermittlung unmöglich ist. Der Genehmigungsprozess sollte demnach frühzeitig angestoßen und mit Screenshots dokumentiert werden.
05.04.2022
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