Rupture conventionnelle: Der Genehmigungsantrag kann nur noch online gestellt werden
Es ist so weit und kein Aprilscherz: Trotz häufigen technischen Problemen mit diesem Teledienst muss seit dem 1. April der Genehmigungsantrag zur einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag („rupture conventionnelle“) in Frankreich über „TéléRC“ an die zuständige Arbeitsaufsichtsbehörde (DREETS) übermittelt werden.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur digitalen Meldung des Aufgebungsvertrags.
Praxistipp:
Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann der Antrag in Papierform eingereicht werden, doch muss dabei nachgewiesen werden können, dass die elektronische Übermittlung unmöglich ist. Der Genehmigungsprozess sollte demnach frühzeitig angestoßen und mit Screenshots dokumentiert werden.
05.04.2022
Weitere Publikationen zu ähnlichen Themen
19.02.2026 : Arbeitsrecht
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
11.02.2026 : Arbeitsrecht
Frankreich: Kündigung wegen sexueller Belästigung ohne interne Untersuchung möglich
16.01.2026 : Arbeitsrecht
Neuerungen im französischen Arbeitsrecht – Januar 2026