Vereinfachtes Disziplinarverfahren für Anwälte in Frankreich
Die Debatte um das Tragen religiöser Symbole in der Anwaltsrobe hat in Frankreich erneut für Diskussionen gesorgt. Der Conseil d'État hat am 3. März 2025 entschieden, dass Anwälte in Frankreich in ihrer offiziellen Robe keine sichtbaren Zeichen, einschließlich religiöser Symbole, tragen dürfen.
Damit wurde die im Jahr 2023 vom Conseil national des barreaux (CNB) eingeführte Regelung bestätigt, die jegliche sichtbare Unterscheidungsmerkmale auf der Anwaltsrobe untersagt. Der Antrag des Syndicat des avocats de France (SAF), das sich für das Tragen des Kopftuchs eingesetzt hatte, wurde abgelehnt.
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Hintergrund der Entscheidung
Die Auseinandersetzung begann mit einer muslimischen Anwaltsanwärterin, die ihr Kopftuch bei der Eidesleistung tragen wollte. Der Anwaltsorden (Rechtsanwaltskammer) von Lille reagierte darauf mit einer Änderung seiner Geschäftsordnung und verbot das Tragen sichtbarer Zeichen auf der Robe. Diese Entscheidung führte zu mehreren juristischen Auseinandersetzungen. Während ein erster Antrag vor der Berufungsinstanz abgelehnt wurde, befasste sich 2022 der französische Kassationshof, die Cour de cassation, mit dem Fall. Dieser urteilte, dass eine solche Neutralitätsklausel nicht diskriminierend sei, sondern der Gleichbehandlung in der Anwaltschaft diene. Sie empfahl jedoch eine einheitliche Regelung auf nationaler Ebene.
Der CNB setzte diese Empfehlung um und verankerte das Verbot für alle Anwälte Frankreichs im nationalen Anwaltsreglement (RIN). Dies rief den Widerspruch des SAF hervor, der argumentierte, dass die Unabhängigkeit der Anwälte und die Autonomie der Anwaltskammern dadurch verletzt würden.
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Begründung des Conseil d'État
Das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, der Conseil d’Etat, entschied, dass das Verbot der sichtbaren Zeichen eine legitime und verhältnismäßige Maßnahme sei. Es diene nicht nur der Gleichbehandlung der Anwälte, sondern auch dem Grundsatz der Neutralität im Gerichtssaal. Der Conseil d'État betonte, dass die einheitliche Präsentation der Anwälte die Objektivität und die Ruhe der Gerichtsverfahren schütze. Die Entscheidung stellt nach einigen Kommentatoren zu urteilen zudem einen weiteren Schritt zur Stärkung des Neutralitätsprinzips dar, das bislang vor allem im öffentlichen Dienst Anwendung fand, nun aber auch für freie Berufe wie Anwälte an Bedeutung gewinnt.
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Mögliche Auswirkungen und Fortsetzung der Debatte
Obwohl die Entscheidung des Conseil d'État die aktuelle Rechtslage in Frankreich klärt, könnte der Streitfall noch nicht endgültig beendet sein. Es besteht die Möglichkeit, dass die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht wird. Dort würde geprüft, ob das Verbot mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist oder eine unverhältnismäßige Einschränkung der individuellen Freiheitsrechte darstellt.
01.04.2025