Frankreich: Neues zum Hinweisgeberschutz
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Am 4. Oktober 2022 wurde das Durchführungsdekret (décret d’application) zum neuen Gesetz über den Schutz von Whistleblowern veröffentlicht. Es ist der letzte Akt der durch die europäische Richtlinie Nr. 2019/1937 eingeleiteten Reform und beschreibt im Detail die Modalitäten für die internen und externen Verfahren zur Erfassung und Bearbeitungen von Hinweisen.
In formeller Hinsicht enthält das Dekret eine Liste der zuständigen Behörden in den verschiedenen Sektoren für die Entgegennahme der Hinweise (bspw. im Bereich Verbraucherschutz die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF)) oder bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten, Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen die Nationale Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen (Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)). Ferner präzisiert es den Anwendungsbereich des Gesetzes dahingehend, dass es für Unternehmen anwendbar ist, die fünfzig Mitarbeiter oder mehr besitzen, und zwar jeweils am Ende von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.
Inhaltlich sieht das Dekret vor, dass bei der Erfassung und Bearbeitung von Hinweisen die Unparteilichkeit der mit der Bearbeitung von Hinweisen betrauten Personen sichergestellt sein muss und dass die bei anderen Personen eingegangenen Hinweisen unverzüglich an die zuständigen Personen weitergeleitet werden müssen. Es sieht auch vor, wie mit mündlich abgegebenen Hinweisen zu verfahren ist.
Der Hinweisgeber seinerseits muss innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang des Hinweises schriftlich über deren Eingang informiert werden, es sei denn, er hat ausdrücklich darauf verzichtet oder die Behörde hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass die Bestätigung des Eingangs des Hinweises die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gefährden würde.
Das Dekret bedeutet für die verpflichteten Unternehmen neue Verfahrensregeln, die es zu antizipieren gilt, um eine unternehmensinterne Compliance sicherzustellen und für ein gutes Management von Hinweisen und Risiken zu sorgen. Eine Übertragung der Verwaltung des Hinweisgebersystems auf externe Beauftragte ist möglich, wenn diese die Anforderungen an Vertraulichkeit und Unparteilichkeit erfüllen, welche die Whistleblower-Regulierung erfordert.
11.10.2022