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Arbeitsrecht in Frankreich Arbeitsrecht in Frankreich

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Unsere Leistungen
im französischen Arbeitsrecht

  • Beratung im Vorfeld der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
  • Aufsetzen französischer Arbeitsverträge
  • Begleitung Ihrer Personalabteilung bei der täglichen Personalverwaltung
  • Kündigungen einzelner oder mehrerer Arbeitsverträge
  • Restrukturierungen und Sozialpläne
  • Standortverlagerungen

Benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt im französischen Arbeitsrecht?

Rechtsanwälte für französisches Arbeitsrecht

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Informationen über
das französische Arbeitsrecht

Besonderheiten

Besonderheiten des französischen Arbeitsrechts

Das französische Arbeitsrecht ist – anders als das deutsche Arbeitsrecht – im Wesentlichen in einem zentralen Regelwerk, dem Code du travail, geregelt. Es unterscheidet sich stark vom Arbeitsrecht in Deutschland. Genauer gesagt schützen viele der arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Frankreich die Arbeitnehmer stärker als in Deutschland, was sich auf jeder Ebene des Arbeitsverhältnisses niederschlägt: Bei der Abfassung des Arbeitsvertrags, den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie bei der Kündigung.

Als Beispiel seien hier einige Unterschiede zwischen dem deutschen Arbeitsrecht und dem französischen Arbeitsrecht genannt.

 
  Deutschland Frankreich

Ärztliche Untersuchung vor Einstellung

Unbekannt

Zwingend

Befristung ohne Grund

möglich

nicht zulässig

Probezeit

6 Monate

2 bis 8 Monate

Mindestlohn (Stand 2022)

12 €

10,85 €

Tarifvertrag Ausnahme Regel
Arbeitszeit 40 h 35 h
Kündigung ohne Grund möglich in Kleinbetrieben unzulässig
Kündigungsschreiben per einfachem Brief komplexes Kündigungsverfahren
Sozialabgaben für den Arbeitgeber ca. 21 % ca. 45 %

Außerdem unterscheiden sich die Gehälter in Deutschland unter Berücksichtigung der verschiedenen Sozialabgaben erheblich von denen in Frankreich, da sie häufig niedriger sind als in Frankreich und sich auch die Zusammensetzung der Gehälter unterscheidet (Firmenwagen, variables oder flexibles Gehalt).

Infos

Weiterführende Informationen zum französischen Arbeitsrecht

Wir haben weiterführende Informationen zum französischen Recht für Sie auf unserer Homepage zusammengetragen:

Einstellung von Arbeitnehmern in Frankreich

  • Ist zwingend eine Gesellschaft in Frankreich zu gründen?
  • Warum sollte man einen Arbeitsvertrag nach französischem Recht einsetzen?
  • Können Arbeitsverträge in Frankreich ohne Grund befristet werden?
  • Wie lang ist die Probezeit in französischen Arbeitsverträgen?
  • Was ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit in Frankreich?
  • Wie hoch ist der administrative Aufwand für die Personalabteilung?

Worauf ist im laufenden Arbeitsverhältnis zu achten?

  • Worauf ist bei der Arbeitszeit in Frankreich zu achten?
  • Wie lässt sich die Vergütung rechtssicher anpassen?
  • Wo lauern Gefahren im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen?
  • Wie viel Fortbildungsstunden dürfen die Arbeitnehmer geltend machen?
  • Wie ist der Datenschutz der Arbeitnehmer in Frankreich geregelt?
  • Worauf ist bei wachsenden Unternehmen in Frankreich im Hinblick auf die Personalvertretung zu beachten?

Welche Feiertage gelten für die in Frankreich tätigen Mitarbeiter?
Personenbedingte Kündigung in Frankreich

Sie suchen nach einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankreich?

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Wie begleitet Sie Qivive
im französischen Arbeitsrecht?

Aufgrund der Größe unseres Anwalts-Teams sind wir in der Lage, immer so schnell wie möglich auf Ihre Bedürfnisse zu reagieren. Unser pragmatischer und serviceorientierter Ansatz wird Sie ansprechen: Unsere Anwälte für deutsch-französisches Arbeitsrecht hören Ihnen zu, wir erfassen die wirtschaftlichen Zusammenhänge und liefern Ihnen Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, verständlich und leicht umzusetzen sind.

Wir verfügen über ein großes Team von Anwälten, die ausschließlich im französischen Arbeitsrecht arbeiten, und sind so in der Lage, Ihnen eine Beratung auf höchstem Niveau zu bieten. Wir decken das gesamte Spektrum an Dienstleistungen ab, um Sie in Frankreich zu begleiten: Vom ersten Arbeitsvertrag über die Einrichtung einer Personalvertretung bis hin zu Standortverlagerungen oder der Planung und Umsetzung großer Sozialpläne. Durch unsere enge Vernetzung mit anderen Dienstleistern sind wir außerdem in der Lage, Ihnen komplementäre Dienstleistungen im Bereich HR anzubieten, wie etwa die Lohnbuchhaltung in Frankreich aber auch die Personalsuche.

Unsere deutsch-französischen Anwälte sind perfekt zweisprachig und beherrschen das deutsche und französische Arbeitsrecht.

Ihre Vorteile

Eine reibungslose Kommunikation mit Ihren Anwälten in Frankreich, die Ihre Bedürfnisse verstehen und Ihnen passgenaue Lösungen für Ihre Mitarbeiter in Frankreich anbieten. Unser Beratungsansatz ist pragmatisch und von höchster Qualität, wodurch Sie rechtssicher Mitarbeiter in Frankreich einstellen können. Kurze Bearbeitungszeiten und eine hohe Verfüg- und Ansprechbarkeit. Unsere regelmäßigen Newsletter und Eilmeldungen halten Sie stets auf dem Laufenden, damit Sie frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.

Unsere Kompetenzen
im französischen Arbeitsrecht

Expertise
  • Eines der größten deutsch-französischen Teams im französischen Arbeitsrecht

  • Über 20 Jahre Erfahrung im französischen Arbeitsrecht

  • Mehrfach von deutschen Unternehmensjuristen zur führenden deutsch-französischen Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht gewählt

  • Ausarbeitung von mehr als 150 Arbeitsverträgen pro Jahr

  • Beratung und Begleitung von jährlich mehr als 100 deutschen Tochtergesellschaften von Unternehmen aus dem deutsch-sprachigen Raum

Unsere neuesten Fälle
im französischen Arbeitsrecht

Mandate
  • Einer der weltweit führenden Software-Anbieter im Bereich E-Health | Beratung und Begleitung bei Verschmelzungen, Verlagerung eines Betriebes an einen anderen Standort, Restrukturierungen und Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten
     
  • Einer der weltweit führenden Automobilzulieferer | Beratung im Umgang mit den Gewerkschaften und dem Betriebsrat in Krisenzeiten (Tochtergesellschaft mit über 300 Mitarbeitern)
     
  • Europaführer im Bereich Trockennahrung für Haustiere | Verhandlung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des vorherigen Geschäftsführers sowie Beratung des neuen Geschäftsführers in sämtlichen Fragen des französischen Arbeitsrechts (Tochtergesellschaft mit über 300 Mitarbeitern)
     
  • Einer der weltweit führenden Anbieter im Bereich Schaumstoffe für Handel & Industrie | Erfolgreiche Durchführung der Massenkündigung im Rahmen der Schließung eines Standorts (keiner der 20 Mitarbeiter hat gegen die Kündigung geklagt)
     
  • Größter Schuhhändler Europas | Begleitung seit der Gründung der französischen Tochtergesellschaft in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts

Sie sind auf der Suche nach rechtlicher Begleitung für die Personalabteilung Ihrer französischen Tochtergesellschaft?

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Unsere erfahrenen Anwält:innen
für Arbeitsrecht in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2024: 8 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs
2014 - 2020: 5x hintereinander „Top 10 in West-Europa“ – Kanzleimonitor



Kanzleimonitor 2020/2021
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