Wie finde ich den richtigen Anwalt in Frankreich?
Hier finden Sie 13 wichtige Tipps zur Suche und dem Umgang mit französischen Rechtsanwälten.
- Wann muss in Frankreich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
- Wie findet man den richtigen Anwalt in Frankreich?
- Gibt es in Frankreich Fachanwälte?
- Gibt es in Frankreich Bewertungsportale?
- Wo sollte der Rechtsanwalt niedergelassen sein?
- Kann mein deutscher Rechtsanwalt für mich in Frankreich tätig werden?
- Worauf sollte ich bei der Wahl meiner Anwälte in Frankreich achten?
- Wie hoch sind die Honorare eines Rechtsanwalts in Frankreich?
- Kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?
- Welche Zusatzkosten können entstehen?
- Wer trägt im Prozess die Gerichts- und Anwaltskosten?
- Wie erhält die obsiegende Partei Ihr Geld von der Gegenseite?
- Wie verläuft die Korrespondenz mit einem französischen Rechtsanwalt?
- Wie kann man den Anwalt in Frankreich wechseln?
1 Wann muss in Frankreich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
Eine Anwaltspflicht besteht in Frankreich bei allen Verfahren vor dem sog. Ordentlichen Gericht (Tribunal judiciaire). Dieses Gericht, das durch eine Zusammenlegung der Amts- und Landgerichte (Tribunal d’instance / Tribunal de Grande Instance) im Jahre 2020 entstanden ist, ist zuständig für alle Angelegenheiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen, die nicht ausdrücklich anderen Gerichten (z. B. Handelsgerichten, Arbeitsgerichten) zugewiesen sind.
Der Anwaltszwang vor diesem Ordentlichen Gericht besteht unabhängig davon, ob es sich um ein schriftliches oder mündliches Verfahren handelt.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht allerdings für Angelegenheiten, deren Streitwert maximal 10.000 € beträgt oder das Gesetzt ausdrücklich vom Anwaltszwang abgesehen hat – in diesen Fällen müssen sich die Parteien nicht zwingend durch einen Anwalt in Frankreich vertreten lassen, sie können sich aber einen nehmen.
In einigen speziellen Rechtsbereichen ist demgegenüber die Einschaltung eines Rechtsanwalts zwingend, so etwa im Bereich der Enteignung (Art. R 311-9 code de l’expropriation), der gewerblichen Raummiete (Art. R145-26 code de commerce), in Steuersachen (Art. R.202-2 LPF) und in einigen Familiensachen (u.a. im Falle von Adoptionen, Art. 1168 CPC).
Für Rechtsstreitigkeiten vor dem Handelsgericht (Tribunal de Commerce), gelten vergleichbare Regelungen: Die Parteien müssen sich zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (Art. 853 CPC), es sei denn, der Streitwert ist geringer als 10.000 € oder es wurde für einzelne Angelegenheit die Anwaltspflicht aufgehoben.
Vereinfacht gesagt und vorbehaltlich einiger gesetzlicher Ausnahmen können Sie sich merken: ab einem Streitwert von 10.001 € müssen Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, wenn Sie in Frankreich einen Rechtsstreit führen wollen oder müssen.
2 Wie findet man den richtigen Anwalt in Frankreich?
Sie befinden sich auf der Homepage einer der führenden Kanzleien in der deutsch-französischen Rechtsberatung. Die deutsch-französische Anwaltskanzlei Qivive berät Unternehmen aus dem deutsch-sprachigen Raum in allen Fragen des französischen Wirtschaftsrechts. Die Expertise der Rechtsanwälte der Kanzlei wird jedes Jahr erneut durch unabhängige Umfragen bestätigt, so durch den Kanzleimonitor und Leaders League.
Wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich einige Suchmaschinen, über die man Anwälte finden kann:
- Suchmaschine der Anwaltskammer Paris
- Suchmaschine der Anwaltskammer Lyon
- Suchmaschine der Anwaltskammer Straßburg
- Suchmaschine der Anwaltskammer Bordeaux
- Suchmaschine der Anwaltskammer Lille
- Suchmaschine für ganz Frankreich
Problematisch an diesen Suchmaschinen ist, dass sie letztlich nur wie eine Datenbank funktionieren und man kaum den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt und noch weniger herausfinden kann, ob der jeweilige Anwalt international tätig ist und auch auf Deutsch oder Englisch korrespondieren kann.
Ferner gibt es in Frankreich noch weitere kommerzielle Suchmaschinen, von denen folgende die wichtigsten sein dürften:
Neben diesen rein französischen Suchmaschinen können Sie Ihre Anwälte in Frankreich auch über die Botschaft oder die jeweiligen Konsulate der Bundesrepublik Deutschland suchen:
Aber vielleicht haben Sie ja bereits Ihren französischen Anwalt schon gefunden und schauen sich einfach auf der Homepage von Qivive um, denn wir sind einer der führenden deutsch-französischen Kanzleien und beraten von unseren Standorten Köln, Paris und Lyon in allen Fragen des französischen Wirtschaftsrechts. Hier finden Sie mehr zu unseren Auszeichnungen als Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich.
3 Gibt es in Frankreich Fachanwälte?
Als Rechtsanwalt in Frankreich hat man die Möglichkeit sich auf einen Fachbereich zu spezialisieren (sog. spécialisation). In Deutschland würde man hier von einer Fachanwaltschaft sprechen.
Von den 26 Spezialisierungen des Justizministeriums können zwei erworben werden. Folgende Fachanwaltschaften gibt es für französische Anwälte:
- Droit de l’arbitrage (Schiedsgerichtsbarkeit)
- Droit des associations (Recht der Vereine und Stiftungen)
- Droit des assurances (Versicherungsrecht)
- Droit bancaire et boursier (Banken- und Börsenrecht)
- Droit commercial, des affaires et de la concurrence (Handels-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht)
- Droit du crédit / consommation (Kredit- und Verbraucherrecht)
- Droit du dommage corporel (Recht der Personenschäden)
- Droit de l’environnement (Umweltrecht)
- Droit des étrangers et de la nationalité (Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht)
- Droit de la famille, des personnes et de leur patrimoine (Familien-, Personen- und Vermögensrecht)
- Droit de la fiducie (Treuhandrecht)
- Droit fiscal et droit douanier (Steuer- und Zollrecht)
- Droit des garanties, des sûretés et des mesures d’exécution (Recht der Garantien, Sicherheiten und Vollstreckungsmaßnahmen)
- Droit immobilier (Immobilienrecht)
- Droit international et de l’Union européenne (Internationales Recht und Recht der Europäischen Union)
- Droit des nouvelles technologies, de l’informatique / communication (Neue Technologien, Computer- und Kommunikationsrecht)
- Droit pénal (Strafrecht)
- Droit de la propriété intellectuelle (Geistiges Eigentum)
- Droit public (Öffentliches Recht)
- Droit rural (Ländliches Recht)
- Droit de la santé (Gesundheitsrecht)
- Droit de la sécurité sociale et de la protection sociale (Recht der sozialen Sicherheit und Wohlfahrt)
- Droit des sociétés (Gesellschaftsrecht)
- Droit du sport (Sportrecht)
- Droit des transports (Transportrecht)
- Droit du travail (Arbeitsrecht)
Das Zertifikat erhalten Anwälte nach vierjähriger Berufserfahrung und einer Prüfung vor dem nationalen Anwaltsrat (conseil national du barreau).
Auch wenn die Spezialisierung des Anwalts den Schluss auf seine Expertise erlaubt, gibt es in Frankreich viele Rechtsanwälte, die keinen Fachanwaltstitel tragen und trotzdem über ein hohes Fachwissen und eine Erfahrung in einem bestimmten Rechtsbereich verfügen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur französischen Fachanwaltschaft.
4 Gibt es in Frankreich Bewertungsportale für Anwälte?
Websites, die Anwaltsvergleiche und -bewertungen anbieten, sind in Frankreich zulässig.
Im Jahr 2012 stellte die Firma Jurisystem ein Verzeichnis von Anwälten online, die Seite "avocat.net", die inzwischen zu "alexia.fr" geworden ist. Diese Seite zielt darauf ab, Anwälte, die sich freiwillig auf der Seite registrieren, und Einzelpersonen in Kontakt zu bringen. Es bietet die Möglichkeit, einen Anwalt zu finden und kostenlose Kostenvoranschläge zu erhalten. Internetnutzer haben 5 Auswahlkriterien, um ihren Anwalt auszuwählen: die Schnelligkeit, mit der der Fall bearbeitet wird, die niedrigen Preise, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, die geografische Nähe der Kanzlei und die besten Bewertungen von Mandanten.
Die Berufsaufsicht in Frankreich, der Conseil National des Barreaux (CNB) hat den Fall vor Gericht gebracht, um festzustellen, dass der Vergleich und die Bewertung von Anwälten auf der Website "alexia.fr" nicht mit dem anwaltlichen Standesrecht konform sind.
Das Pariser Berufungsgericht gab dem Antrag der CNB statt. Es war der Ansicht, dass diese Website, indem sie einen Vergleich der von ihr angeführten Anwälte ermöglichte, gegen Artikel 10.2 der nationalen Berufsordnung der Rechtsanwälte verstieß, der jede vergleichende Erwähnung in ihrer persönlichen Werbung verbietet. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Bewertung der auf der Seite registrierten Anwälte durch Internetnutzer gegen deren Berufsethik verstößt.
Das höchste französische Gericht, der Kassationsgerichtshof war jedoch anderer Meinung als das Berufungsgericht. Damit hat sie das streitgegenständliche System zur Anwaltsbewertung in Frankreich validiert. Die Richter waren der Auffassung, dass die für Rechtsanwälte geltenden Standesregeln nicht für Dritte gelten. Ein Bewertungsportal sei zulässig, sofern diese Vergleichs- und Bewertungsseiten den Verbraucher fair, klar und transparent informieren.
Anwaltsbewertungen geben dem Mandanten einen ersten Einblick über die Qualität der Arbeit, die Schnelligkeit und Reaktivität und die Servicequalität der Anwaltskanzlei.
Konkret finden Sie auf unter anderem folgenden Seiten Anwaltsbewertungen:
Neben diesen Bewertungsportalen gibt es in Frankreich – wie in Deutschland auch – sog. Rankings wie Décideurs Juridiques und Leaders League. Jedes Jahr werden Kanzleien auch Auszeichnungen für besondere Verdienste verliehen, wie etwa den Palmarès du Droit, bei dem auch Qivive bereits häufiger bedacht wurde.
5 Wo sollte der Rechtsanwalt niedergelassen sein?
Im Allgemein sind Rechtsanwälte in Frankreich zur Vertretung vor sämtlichen Gerichten zugelassen. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings einige Ausnahmen.
So benötigt ein Anwalt in Frankreich eine besondere Zulassung vor den obersten Gerichtshöfen (Cour de Cassation, Conseil d’Etat). Der Rechtsanwalt kann zudem einen Prozess nur vor dem Gericht führen, in dessen Gerichtsbezirk er bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer (Barreau des Avocats) eingeschrieben ist. Er kann aber trotzdem auch vor allen anderen Gerichten auftreten, muss hierfür aber einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt (Postulationsanwalt, avocat postulant) einschalten.
Die Kosten eines solchen Rechtsanwalts, der die Wahrnehmung des Termins und die Einreichung der Schriftsätze sicherstellt (häufig beschränkt sich deren Tätigkeit auf Botengänge), belaufen sich bei ca. 300 bis 500 €. Die Tätigkeit, insbesondere die Kommunikation mit dem deutschen Mandanten sowie die Fertigung der Schriftsätze und die Wahrnehmung des letzten Termins für die Schlussvorträge (Plädoyer), stellt allerdings der ursprüngliche Rechtsanwalt sicher, der vor jedem Gericht die Schlussvorträge halten kann.
Ein Rechtsanwalt kann unabhängig von seiner Zulassung in Frankreich stets vor den Arbeitsgerichten (Conseil de Prud’hommes) und den Handelsgerichten (Tribunal de Commerce) auftreten. In der Praxis empfiehlt es sich allerdings auch in diesen Fällen, einen Postulationsanwalt einzuschalten, weil die Kosten für diesen Rechtsanwalt in der Regel erheblich geringer sind als die Reisekosten, die mit der Wahrnehmung jedes einzelnen Termins anfallen.
Die Anwälte von Qivive sind frankreichweit tätig und verfügen über ein weites Netz hervorragender lokaler Postukationsanwälte an allen wichtigen Gerichten in Frankreich.
6 Kann mein deutscher Rechtsanwalt für mich in Frankreich tätig werden?
Wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend ist, muss dieser eine Kanzleianschrift in dem Bezirk des Gerichts der anhängigen Sache haben, da die Gerichtspost dort zugestellt werden muss. In aller Regel wird damit die Vertretung durch einen deutschen Anwalt in Frankreich nicht möglich sein. Möglich ist aber das Einschalten eines vor Ort zugelassenen Postulationsanwalts.
In der Praxis wird ein rein deutscher Anwalt allerdings den Prozess in Frankreich kaum führen können, weil die Gerichtssprache Französisch ist und häufig auch französisches materielles Recht, in jedem Falle aber französisches Prozessrecht zur Anwendung kommt. Aus diesem Grunde sollte möglichst ein mit dem französischen Recht vertrauter Rechtsanwalt mandatiert werden. Dieser kann sich dann ohne weiteres – jedenfalls wenn er der deutschen oder englischen Sprache mächtig ist – mit dem deutschen Anwalt oder Mandanten inhaltlich abstimmen.
7 Worauf sollte ich bei der Wahl meiner Anwälte in Frankreich achten?
Gerade bei komplexen Prozessen (auch Beweissicherungsverfahren) ist eine reibungslose Kommunikation mit den französischen Anwälten unerlässlich. Der Reibungs- und Informationsverlust kann die Erfolgsaussichten eines Prozesses erheblich beeinflussen.
Es sollte daher darauf geachtet werden, dass entweder eine der Ansprechpartner im Unternehmen sehr gut Französisch spricht oder aber, dass der Anwalt sehr gut Deutsch spricht. Selbstverständlich kann es auch ausreichend sein, dass die Kommunikation auf Englisch abläuft, allerdings kann diese aufgrund möglicher Sprachbarrieren weniger flüssig sein, so dass der Prozesserfolg unnötig gefährdet werden könnte.
Darüber hinaus ist es immer hilfreich, Anwälte einzuschalten, die nicht nur das französische, sondern auch das deutsche und internationale (insbesondere UN-Kaufrecht) beherrschen, da sich einige Prozesse nur dadurch gewinnen lassen, das richtige Recht anzuwenden. Ein rein national ausgebildeter Rechtsanwalt hat hier bisweilen ein zu eingeschränktes Sichtfeld.
Warum es Sinn macht, spezialisierte Kanzleien einzuschalten, lesen Sie in unserem Artikel zu deutsch-französischen Anwaltskanzleien.
8 Wie hoch sind die Honorare eines Rechtsanwalts in Frankreich?
Im Gegensatz zum deutschen Recht sind die anwaltlichen Honorare in Frankreich nicht gesetzlich geregelt. Ein dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergleichbares Gesetz gibt es nicht. Zwar liegen Empfehlungen einiger Rechtsanwaltskammern in Form von Honorartabellen vor, die auch in der Praxis weitgehend beachtet wurden. Diese wurden allerdings für wettbewerbswidrig erklärt.
In der Praxis wird regelmäßig eine schriftliche Honorarvereinbarung (convention d’honoraires) abgeschlossen. Dabei werden entweder Pauschalhonorare vereinbart oder aber eine Abrechnung nach Stundensätzen. Die Höhe des Stundensatzes bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit, der Kompetenz des Rechtsanwalts und zahlreichen weiteren Faktoren.
Die Stundensätze im Bereich von Wirtschaftskanzleien in Frankreich starten in der Regel bei 250 €; einige renommierte Anwaltskanzleien rechnen aber bis zu 800 € pro Stunde ab. Im Durchschnitt dürfte der Stundensatz jedenfalls bei Pariser Anwaltskanzleien bei ca. 300 € vor Steuern liegen.
9 Kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden?
Eine für deutsche Mandanten interessante Alternative ist die Vereinbarung eines erfolgsabhängigen Zusatzhonorars (pacte de quota litis). Grundsätzlich sind Erfolgshonorare zwar unzulässig. Rechtsanwälte in Frankreich können allerdings mit ihren Mandanten ein Zusatzhonorar im Hinblick auf das Ergebnis der anwaltlichen Leistungen verlangen.
Im Unterschied zum reinen Erfolgshonorar, das in Frankreich unzulässig ist, wird hier neben dem eigentlichen Grundhonorar (das letztlich relativ gering ausfallen kann) nach Aufwand oder Pauschale häufig eine in Prozent des jeweiligen Erfolges zu zahlende Prämie vereinbart. Dabei kann der Erfolg in einem erstrittenen Betrag oder aber in eine ersparte Verurteilung liegen.
Durch eine solche Vereinbarung kann der Mandant gegenüber seinem Rechtsanwalt zum einen sicherstellen, dass die Honorare nicht uferlos werden, zum anderen ist das Korrektiv des Erfolges eingebaut, so dass der Rechtsanwalt in Frankreich in diesem Falle nur dann ein höheres Honorar erhält, wenn der Mandant Erfolg hat. Eine derartige Lösung ist in der französischen Praxis häufig anzutreffen. Sie kann regelmäßig mit dem Rechtsanwalt besprochen werden.
Weitere Informationen zum Erfolgshonorar finden Sie hier. Eine Entscheidung des höchsten französischen Gerichts aus dem Jahre 2023 hat sich mit der Frage der Zulässigkeit von Erfolgshonoraren bei Immobilientransaktionen beschäftigt. Der Kassationshof hat sich im selben Jahr auch zur Fälligkeit des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte in Frankreich positioniert.
10 Welche Zusatzkosten können entstehen?
Zusätzlich zum Anwaltshonorar müssen dem Anwalt seine Auslagen für zum Beispiel Fotokopien, Portokosten sowie Reisekosten erstattet werden. Zudem müssen notwendige Kosten des Verfahrens wie Kosten des Gerichtsvollziehers, eines Sachverständigen oder Kosten für eine Übersetzung bezahlt werden.
11 Wer trägt im Prozess die Gerichts- und Anwaltskosten?
Die Gerichtskosten (dépens), die im Gegensatz zum deutschen Recht sehr niedrig sind, trägt grundsätzlich die unterlegene Partei. Auch ist kein Gerichtskostenvorschuss bei Einreichung der Klage zu leisten, so dass das Prozesskostenrisiko in Frankreich häufig geringer ist als in Deutschland.
Artikel 695 der französischen Zivilprozessordnung zählt die Gerichtskosten im Einzelnen auf. Die Kosten umfassen insbesondere
- die Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung der Klage, der Schriftsätze und des Urteils
- die Kosten für gerichtlich bestellte Sachverständige.
Hinsichtlich der Anwaltskosten ist in der Regel jede Partei selbst zur Tragung der Kosten des eigenen Rechtsanwalts in Frankreich verpflichtet. Eine dem deutschen Kostenrecht im Prozess vergleichbare Kostenerstattung gibt es nicht, allerdings kann ein Gericht nach Art. 700 CPC einer der Parteien einen bestimmten Betrag zum Ersatz der Anwaltskosten zusprechen (s. hierzu auch unseren Artikel zu Rechtsanwälten in Frankreich). In der Regel liegt dieser zugesprochene Betrag allerdings weit unter den tatsächlichen Kosten, sodass Mandanten, die in Frankreich einen Rechtsstreit über einen französischen Rechtsanwalt führen, besser davon ausgehen, dass sie die Rechtsanwaltskosten selbst tragen werden.
Aktuell (Stand Juni 2021) ist ein Reformvorhaben des Art. 700 CPC geplant, mit dem es der obsiegenden Partei möglich ist, die Erstattung ihrer effektiven Anwaltskosten gegen Vorlage der jeweiligen Rechnungen zu beantragen. Diese Reform soll eine an einigen Gerichten in Frankreich bereits bestehende Praxis, die Anwaltskosten gegen Vorlage der jeweiligen Rechnung zuzusprechen, in ein Gesetz gießen. Sollte diese Reform umgesetzt werden, würde dies ganz erheblichen Einfluss auf Prozesse in Frankreich haben, da das Prozesskostenrisiko der klagenden Partei erheblich steigen würde und die obsiegende Partei nicht auf ihren eigenen Kosten sitzen bliebe.
12 Wie erhält die obsiegende Partei Ihr Geld von der Gegenseite?
Beträge, die von der Gegenpartei zu zahlen sind, werden – anders als in Deutschland – nicht auf das Treuhandkonto des Anwalts oder direkt an die Gegenseite überwiesen. Die unterlegene Partei hat die Beträge auf das spezielle Konto der „CARPA“ (Caisse de Règlement Pécuniaire des Avocats) des Rechtsanwaltes der obsiegenden Partei zu überweisen. Die Geldbeträge werden dort für drei Wochen hinterlegt und anschließend ausgekehrt.
13 Wie verläuft die Korrespondenz mit einem französischen Rechtsanwalt?
Für deutsche Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit französischen Rechtsanwälten häufig insoweit problematisch, als sie den Eindruck gewinnen, nicht regelmäßig und vollumfänglich über den Verfahrensstand informiert zu werden. Insbesondere beklagen deutsche Mandanten häufig das Fehlen einer Übermittlung der wechselseitig ausgetauschten Korrespondenz zwischen den französischen Anwälten. Häufig wird sodann gemutmaßt, der eigene Rechtsanwalt in Frankreich würde Informationen zurückhalten.
In diesem Zusammenhang muss man allerdings verstehen, dass das französische Standesrecht ein sehr strenges Berufsgeheimnis zu Lasten der Rechtsanwälte regelt (hierzu eine umfassende Dissertation: Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht in Deutschland und Frankreich).
Seit dem Inkrafttreten eines Gesetzes vom 7. April 1997 fällt auch der Briefwechsel zwischen Rechtsanwälten unter die Geheimhaltungspflicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweils vertretenen Mandanten gegenläufige Interessen verfolgen, was im Allgemeinen der Fall ist.
Derartige Schreiben kann ein Rechtsanwalt in Frankreich nicht an seinen Mandanten weiterleiten und darf diese Korrespondenz auch nicht anderweitig, etwa als Beweisstück in Prozessen verwenden, da er sich andernfalls strafbar machen würde.
Eine Ausnahme hierzu stellt das offizielle Schreiben (lettre officielle) dar, mit dem ein Rechtsanwalt durch ausdrücklichen Vermerk auf dem Schreiben an seinen gegnerischen Kollegen mitteilt, dass dieses Schriftstück von der Geheimhaltung befreit ist und dementsprechend vor Gericht verwendet werden kann. Dies empfiehlt sich immer dann, wenn der Rechtsanwalt in Frankreich ein Schriftstück später vor Gericht vorlegen möchte. Versäumt er dies, ist das Schreiben gleichermaßen gesperrt.
Auch wenn diese gehemmte Kommunikation aus Sicht eines deutschen Mandanten befremdlich erscheinen mag: Sie hat den großen Vorteil, mit der Gegenseite im Verborgenen und in absoluter Vertraulichkeit einen möglichen Vergleich auszuhandeln, und so einen langwierigen Prozess zu vermeiden.
14 Wie kann man den Anwalt in Frankreich wechseln?
Der Mandant ist immer frei, den Anwalt auszutauschen, insbesondere wenn er mit seiner Arbeit nicht unzufrieden ist. Dies gilt auch dann, wenn Honorare noch nicht vollständig bezahlt worden sind.
Wenn der Mandant einen neuen Rechtsanwalt beauftragen möchte, wird dieser aus standesrechtlichen Gründen den bisherigen Anwalt über den Anwaltswechsel informieren und muss ihn auch fragen, ob Honorare noch offen sind. Sollte dies der Falle sein, ist der neue Rechtsanwalt gehalten, beim Mandanten um Zahlung zu bitten. Allerdings kann er auch ohne Bezahlung das Mandat bereits aufnehmen. Ihm sind vom bisherigen Anwalt die Handakte und alle wichtigen Unterlagen aus dem Dossier unverzüglich auszuhändigen.
04.10.2024