Beweis anwaltlicher Honorarvereinbarungen in Frankreich
Mit einem neuen Urteil, das zur Veröffentlichung bestimmt ist, setzt das höchste Gericht in Frankreich, der Kassationshof, seine Rechtsprechung zur Vereinbarung von Anwaltshonoraren fort; unter Anwendung der allgemein gültigen Beweisregeln stellt er klar, dass die Teilzahlung kein Beweismittel für die Existenz der Vereinbarung ist.
Der französische Kassationshof fällte am 9. Februar 2023 ein Urteil über den Nachweis einer Honorarvereinbarung zwischen einem französischen Rechtsanwalt und seiner Klientin. Die Klientin hatte die Vereinbarung nicht unterzeichnet, aber einen Teil des Honorars beglichen. Da sie die Höhe des Honorars anzweifelte, wandte sie sich an den Präsidenten der Anwaltskammer und anschließend an den ersten Präsidenten eines Berufungsgerichts, um die Nichtigkeit der Vereinbarung zu erreichen. Der Kassationshof entschied, dass die bloße Teilzahlung des Honorars nicht ausreiche, um die Existenz der Vereinbarung zu beweisen.
Diese Entscheidung unterstreicht, wie wichtig es für Rechtsanwälte in Frankreich ist, die für den Erhalt ihres Honorars erforderlichen Formalien einzuhalten. Sie müssen nicht nur die Klauseln der Honorarvereinbarung sorgfältig abfassen, sondern auch sicherstellen, dass der Mandant die Vereinbarung unterschrieben zurückschickt, bevor er die vorgesehenen Tätigkeiten ausführt. Die Entscheidung steht im Einklang mit den Grundsätzen des Vertragsrechts, wonach das Bestehen eines Vertrags vom Austausch der Zustimmungen abhängt und nicht von seiner teilweisen oder vollständigen Erfüllung.
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17.04.2023