Neues Standesrecht für Anwälte in Frankreich
Das Dekret zur Einführung eines Standeskodex für Anwälte in Frankreich (Dekret 2023-552 vom 30-6-2023) fasst die bislang verstreuten Standesregeln des Anwaltsberufs zusammen. Diese Regeln werden unter konstanter Rechtslage in den neuen Kodex übernommen. Dieses Dekret wurde am 30. Juni 2023 erlassen und trat am 3. Juli 2023 in Kraft.
Der vom Conseil national des barreaux (Nationaler Rat der französischen Anwälte) ausgearbeitete Standeskodex gliedert sich in folgende Themen: wesentliche Grundsätze des Berufs; Pflichten gegenüber Mandanten, der Gegenpartei oder den Kollegen; Unvereinbarkeiten und Bedingungen für die Ausübung des Berufs.
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Beruf des Anwalts in Frankreich.
Die Regeln bleiben unverändert. Dieser Kodex ist im Wesentlichen eine Zusammenführung der bisherigen Vorschriften der folgenden Rechtsquellen:
- dem Standesrecht der Anwälte in Frankreich, das zuvor im Dekret 2005-790 vom 12. Juli 2005 verankert war,
- den Bestimmungen des Dekrets 91-1197 vom 27. November 1991 über die Unvereinbarkeiten (Art. 111 bis 123) und die Bedingungen für die Berufsausübung (Art. 130 bis 132, 136 bis 138, 154, 163, 165 und 170 bis 174), Bestimmungen.
Der Conseil national des barreaux hat eine Konkordanztabelle zwischen den alten Texten und den Bestimmungen des neuen Dekrets online gestellt, die hier einsehbar sind: www.encyclopedie.avocat.fr.
Zu den unverändert übernommenen Bestimmungen gehören die Unvereinbarkeit des Anwaltsberufs mit der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (mit Ausnahme der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen, die mit der Ausübung des Berufs in Zusammenhang stehen, als Nebenbeschäftigung) und mit der Eigenschaft als Namenspartner oder mit dem Amt des Geschäftsführers einer GmbH, des Vorstandsmitglieds oder Generaldirektors einer Aktiengesellschaft und des Geschäftsführers einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (außer wenn diese Funktionen die Verwaltung von Familieninteressen oder die Ausübung des Anwaltsberufs zum Gegenstand haben).
Im Bereich des Treuhandwesens muss ein Rechtsanwalt in Frankreich, der als Treuhänder tätig werden möchte, wie bisher die Anwaltskammer, der er angehört, schriftlich darüber informieren, bevor er als Treuhänder tätig wird.
Der Kodex enthält im Vergleich zu den alten Texten nur wenige Neuerungen:
In Bezug auf das Berufsgeheimnis bekräftigt der Kodex ausdrücklich, dass der Anwalt in Frankreich der "notwendige Vertraute" seines Mandanten ist und dass das Berufsgeheimnis des Anwalts absolut, generell und zeitlich unbefristet gilt, wobei der Anwalt weder von seinem Mandanten noch von irgendeiner Behörde oder Person davon entbunden werden kann, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Frankreich?
13.09.2023