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Insolvenzen und Restrukturierungen in Frankreich

Insolvenzen und Restrukturierungen in Frankreich Beratung | Umsetzung | Haftungsrisiken minimieren

Wenn Ihre französische Tochtergesellschaft notleidend ist, müssen alle Steine umgedreht werden. Wir prüfen! mit Ihnen alle Optionen, die Sie haben, vom Verkauf der Tochtergesellschaft über einen Sozialplan bis hin zu einer Liquidation mit oder ohne Insolvenz.

Insolvenzrecht in Frankreich

Unser Angebot im Rahmen von
Krisen französischer Tochtergesellschaften

  • Beratung im Hinblick auf die Vermeidung einer Insolvenz der Tochtergesellschaft in Frankreich (Refinanzierung, Restrukturierung, Verkauf)
  • Minimierung der Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Muttergesellschaft
  • Beratung und Begleitung im Rahmen der Insolvenzantragstellung
  • Vertretung vor Gericht und Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter
  • Berechnung der Kosten und Risiken einer Betriebsschließung
  • Umsetzung der Restrukturierung (Standortverlegung, Teilbetriebsschließung, Sozialplan etc.)
  • Kommunikation und Abwicklung mit den Behörden und Verfahrensbeteiligten
  • Einleitung eines Insolvenzverfahrens

Ihrer französische Tochtergesellschaft steht eine Insolvenz oder Restrukturierung bevor?

Rechtsanwältin im französischen Insolvenzrecht

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Informationen zu
französischen Insolvenzen

Gut zu wissen

Wichtige Tipps zum Insolvenzverfahren in Frankreich

1
Wann ist eine Insolvenz in Frankreich anzumelden?

Der Geschäftsführer eines französischen Unternehmens muss eine Insolvenz in Frankreich anmelden, wenn er die Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat. Den Tatbestand der Überschuldung kennt das französische Insolvenzrecht nicht. Die Zahlungsunfähigkeit (cessation des paiements) liegt vor, wenn das Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mit den verfügbaren Aktiva begleichen kann.

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In welcher Frist ist die Insolvenz anzumelden?

Der Geschäftsführer hat 45 Tage Zeit, die Insolvenz anzumelden. Auch nach Ablauf der 45 Tage kann er die Insolvenz anmelden, je länger er danach jedoch zuwartet, desto höher sind seine Haftungsrisiken.

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Kann man schon vor Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenz anmelden?

Das französische Insolvenzrecht kennt verschiedene vorinsolvenzliche Verfahren, die dem Unternehmen einen gewissen Schutz vor Gläubigern gewähren. Insbesondere das Rettungsverfahren (sog. procédure de sauvegarde) hat viele Elemente des Insolvenzverfahrens und muss eingeleitet werden, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.

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Was ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens in Frankreich?

Das gesetzgeberische Ziel eines Insolvenzverfahrens* ist der turnaround, also die Sanierung (sog. plan de continuation – Weiterführungsplan). Weitere mit einem Insolvenzantrag verfolgte Ziele können aber auch der Verkauf des Unternehmens (plan de cession) oder aber dessen gerichtliche Liquidation (liquidation judiciaire) sein. Letztere kommt immer dann in Betracht, wenn eine Sanierung des zahlungsunfähigen Unternehmens ausgeschlossen erscheint.

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Wie läuft in Frankreich ein Insolvenzverfahren ab?

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens in Frankreich gleicht in vielen Punkten dem deutschen Insolvenzverfahren.

Die Etappen eines französischen Insolvenzverfahrens sind die Folgenden:

Beantragung der Insolvenz durch den Geschäftsführer beim zuständigen Handelsgericht
Eröffnungsbeschluss durch das Gericht und Ernennung eines Insolvenzverwalters (administrateur judiciaire) oder Liquidators (liquidateur judiciaire)
Prüfung des Unternehmens und der Fortführungsprognose durch den Insolvenzverwalter während 3-9 Monaten (wenn nicht sofortige Abwicklung)
Entscheidung des Insolvenzverwalters und Beschluss durch das Gericht: Sanierungsplan, Verkauf oder Liquidation


Ergänzende Informationen zum Unternehmenskauf in Frankreich finden Sie auch in unserem Artikel zum Asset- und Share Deal in Frankreich.

6
Wann kann der Geschäftsführer im Falle der Insolvenz haften?

Der Geschäftsführer kann im Falle einer Insolvenz in Frankreich insbesondere dann haften, wenn ihm Geschäftsführungsfehler (sog. faute de gestion) oder aber Geschäfte zu Lasten der französischen Tochtergesellschaft vorzuwerfen sind. Je länger die Insolvenz in Frankreich vorbereitet wird, desto geringer ist häufig das Haftungsrisiko (vgl. dazu unseren Artikel zur Haftung des Geschäftsführers in Frankreich )

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Welche Risiken kommen auf die Muttergesellschaft zu?

Auch eine Haftung der deutschen Muttergesellschaft kann in Betracht kommen, insbesondere wenn sich diese „wie ein Geschäftsführer“ (sog. faktischer Geschäftsführer oder dirigeant de fait) verhalten hat. Daneben kennt das französische Arbeitsrecht auch eine sog. Mitarbeitgeberhaftung der Muttergesellschaft, die sich gegenüber den Arbeitnehmern wie ein Arbeitgeber verhalten hat. In beiden Fällen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Insgesamt sind die Haftungsrisiken der Muttergesellschaft im französischen Recht tendenziell höher als im deutschen Recht, und es gilt hier zu antizipieren.

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Welche Alternativen zur Insolvenz gibt es?

Das französische Insolvenzrecht kennt einige vorinsolvenzrechtliche Verfahren (vgl. hierzu auch unser Video zu vorinsolvenzrechtlichen Verfahren in Frankreich ):

  • Mandat ad hoc (Ad-hoc-Verwaltung zur Vermeidung und Behebung einer Krise)
  • Conciliation (Schlichtungsverfahren, interessant vor allem gegenüber institutionellen Gläubigern)
  • Procédure de sauvegarde (Rettungsverfahren vor Zahlungsunfähigkeit)
Besonderheiten

Welche sonstigen Besonderheiten gibt es bei Insolvenzen in Frankreich?

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Überschuldung kein Insolvenzgrund

Anders als in Deutschland hat der Geschäftsführer keine Insolvenz anzumelden, wenn die Gesellschaft überschuldet ist. In diesem Falle kennt das französische Recht aber besondere Pflichten im Hinblick auf die Weiterführung und die Veröffentlichung der finanziellen Situation. Und oft führt eine Überschuldung über kurz oder lang auch zu einer Zahlungsunfähigkeit.

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Gericht mit Laienrichtern besetzt

In Frankreich liegt die Zuständigkeit für Insolvenzverfahren bei den Handelsgerichten, die ausschließlich mit Laienrichtern besetzt sind. Es handelt sich in aller Regel um Kaufleute, die sich gut in wirtschaftliche Zusammenhänge eindenken können. Während des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzrichter (juge commissaire) eine aktivere Rolle als das deutsche Insolvenzgericht. Er wird zur Bestätigung wichtiger Verfahrensschritte herangezogen.

3
Eigener Berufsstand der Insolvenzverwalter 

Auch der Berufsstand der Insolvenzverwalter in Frankreich ist besonders. Anders als in Deutschland sind Insolvenzverwalter keine Anwälte, sondern ein eigener von der Anwaltschaft unabhängiger Berufszweig. Auch gibt es unterschiedliche Verwaltertypen, je nachdem, ob sie für das Schuldnerunternehmen tätig werden (administrateur judiciaire), oder als Gläubigervertreter (mandataire judiciaire).

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Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung im Insolvenzfall

Es kann vorkommen, dass die Geschäftsführung eines insolventen französischen Unternehmens das Unternehmen auch nach Eröffnung eines Sanierungsverfahrens in Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung weiter vertritt, und nicht vom Insolvenzverwalter verdrängt wird, wenn dieser im konkreten Fall nur den begrenzten Auftrag hat, die Geschäftsführung zu überwachen oder zu unterstützen. 

5
Anderes Anfechtungsrecht

Die Insolvenzanfechtung unterliegt in Frankreich anderen Regeln als in Deutschland (vgl. hierzu unseren Artikel zur Insolvenzanfechtung in Frankreich ).
 

Weiterführende Informationen zum Insolvenzverfahren mit Liquidation in Frankreich .

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Sie möchten eine mögliche Krise Ihrer französischen Tochtergesellschaft abwenden?

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Wie unterstützt Sie Qivive
in der Krise Ihrer französischen Tochtergesellschaft?

Unsere Anwälte sind spezialisiert auf die Beratung in Krisensituationen und erarbeiten mit Ihnen die auf Ihre französische Tochtergesellschaft passende Strategie. Wir berechnen Ihnen die Kosten für einen Sozialplan, erörtern mit Ihnen Alternativen (insbesondere den Verkauf Ihrer notleidenden französischen Tochtergesellschaft) und bereiten für Sie alle Anträge bei Gericht vor, die zur Wahrung Ihrer Situation notwendig sind. Wir vertreten Sie vor Gericht und vermitteln in schwierigen Situationen mit der Belegschaft und dem Insolvenzverwalter in Frankreich. Bei Bedarf stellen wir Kontakt zu Krisenmanagern her, die die Geschäftsführung ihrer französischen Tochtergesellschaft übernehmen und diese aus der Krise oder in die Insolvenz führen können.

Ihre Vorteile

Aufgrund unserer Erfahrung im französischen Insolvenzrecht sind wir in der Lage, Ihnen innerhalb kürzester Fristen maßgeschneiderte Lösungen für eine gelungene Restrukturierung in Frankreich anzubieten oder aber den Weg in eine Insolvenz zu begleiten. Sie können mit uns während des gesamten Projekts auf Deutsch kommunizieren und gewinnen so mehr Sicherheit bei der Steuerung des Projekts.

Unsere Kompetenzen im Bereich
Insolvenzen & Restrukturierungen

Expertise
  • Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich des französischen Insolvenzrechts

  • Erfolgreiche Durchführung / Begleitung verschiedener Groß- und Kleinverfahren, zum Teil mit hoher Medienpräsenz

  • Regelmäßige Beratung deutscher Mittelständler bei der Restrukturierung oder der Schließung der französischen Tochtergesellschaft durch Insolvenz / Liquidationsverfahren

  • Mehrfach von deutschen Unternehmensjuristen zur führenden deutsch-französischen Anwaltskanzlei für französisches Recht gewählt

Unsere neuesten Fälle
im französischen Insolvenzrecht

Mandate
  • Namhaftes Unternehmen der Chemieindustrie | Beratung und Begleitung bei der Insolvenz der Tochtergesellschaft in Frankreich einschließlich erfolgreichem Verkauf an Investor (ca. 50 Mitarbeiter)
     
  • Börsennotierte Kapitalbeteiligungsgesellschaft (Beteiligungswert ca. 1 Mrd.) Unterstützung und Krisenberatung im Postmerger, Vertretung gegenüber Insolvenzverwalter
     
  • Einer der Weltmarktführer im Bereich Carbon Black | Insolvenzrechtliche Beratung im Vorfeld zur Schließung eines Standorts
     
  • Weltweit führender Anbieter von Saat- und Pflanzgut | Beratung und erfolgreiche Begleitung bei Schließung der französischen Tochtergesellschaft mit mehr als 50 Mitarbeitern 
     
  • Europäischer Marktführer im Bereich Tiernahrung | Beratung und erfolgreiche Begleitung beim Kauf einer französischen Gesellschaft aus der Insolvenz (140 Mitarbeiter)

Sie suchen eine Kanzlei, die Ihnen bei einer drohenden Insolvenz oder einer möglichen Restrukturierung in Frankreich unter die Arme greift?

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Unsere erfahrenen Anwält:innen
für Insolvenzen und Restrukturierungen in Frankreich

Auszeichnungen

Am liebsten erhalten wir positives Feedback direkt von unseren Mandant:innen – wir freuen uns aber auch über jede Auszeichnung unserer Arbeit in Rankings anerkannter Fachpublikationen in Deutschland und Frankreich (Kanzleimonitor, Décideurs etc.), wie zum Beispiel

2018 - 2024: 8 x hintereinander „Führende Kanzlei Europarecht & Internationales Recht – Kanzleimonitor
2022 - 2024: 2 x Gold (u. a. Handelsrecht), 2 x Silber (u. a. Arbitration), 8 x Bronze – Palmarès du Droit
2021 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Arbeitsrecht – Décideurs
2019 - 2023: „Sehr empfehlenswert“ im französischen Prozessrecht – Décideurs
2014 - 2020: 5x hintereinander „Top 10 in West-Europa“ – Kanzleimonitor



Kanzleimonitor 2020/2021
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