Emilie Vienne
sein - aber nicht einfacher.
(Albert Einstein)
sein - aber nicht einfacher.
(Albert Einstein)
sein - aber nicht einfacher.
(Albert Einstein)
Emilie Vienne
Avocate au Barreau de Paris
Master 2 mention droit économique
et social, spécialité droit social
*1986 Fontenay-sous-Bois (Frankreich)
Staatsangehörigkeit: französisch
Sprachen: Französisch (Muttersprache),
Deutsch
Standorte: Köln, Paris
T +49 (0) 221 139 96 96 0
T +33 (0) 1 81 51 65 58
Werdegang
- 2005 - 2010 Studium der deutschen und französischen Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf und an der Université de Cergy-Pontoise
- 2010 - 2013 Praktische Ausbildung in verschiedenen Anwaltskanzleien in Frankreich und Deutschland (u. a. Clifford Chance, S.O.F.F.A.L., Epp & Kühl)
- 2014 Zulassung als Avocat au Barreau de Paris (französische Rechtsanwältin) und Eintritt in die Kanzlei Qivive (damals Epp & Kühl)
Tätigkeit
- Beratung und gerichtliche Interessenvertretung in sämtlichen Fragen des französischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
- Behandlung aller Themen des individuellen Arbeitsrechts (Einstellung sowie Ausführung und Beendigung von Arbeitsverträgen) und des kollektiven Arbeitsrechts (wie beispielsweise Verhandlung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, Restrukturierungen)
Publikationen
- Geschlechterparität und Gleichbehandlung in Frankreich
- COVID19 Urlaub, Ruhetage und Arbeitszeit in Frankreich
- Deckelung von Kündigungsentschädigungen weiterhin unsicher
- Höherer Schadensersatz bei Kündigungen in Frankreich?
- Unwirksamkeit der Deckelung von Kündigungsentschädigungen?
- Befristung von Arbeitsverträgen in Metallindustrie- und Import-Export
- Vereinfachung der Entsendung nach Frankreich
- Haftung wegen Mitarbeitgeberschaft bei betriebsbedingten Kündigungen
- Qivive verteidigt Mandantin erfolgreich im Rahmen einer Haftungsklage auf der Grundlage der sog. „Mitarbeitgeberschaft“ (co-emploi)
- Zoom auf die französische Reform des Arbeitsrechts : Jährliche Tagespauschale fortan einfacher möglich
- Neues zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter
- Fokus auf die einzige einvernehmliche Beendigungsmöglichkeit des Arbeitsvertrages im französischen Recht: die sog. „rupture conventionnelle“
- Wichtiges zum Sonderstatus der geschützten Arbeitnehmer
- Die Pflicht zur Zahlung der sog. Prämie zur Gewinnverteilung wird abgeschafft