Emilie Wider LL.M.
Freutsch.
Freutsch.
Freutsch.
Emilie Wider LL.M.
Avocate au Barreau de Paris
Maîtrise en droit français et allemand
D.E.A. en droit social
*1979 Paris (Frankreich)
Staatsangehörigkeit: deutsch-französisch
Sprachen: Deutsch und Französisch (beides Muttersprache), Englisch
Standorte: Köln, Paris
T +49 (0) 221 139 96 96 0
T +33 (0) 1 81 51 65 58
Als Anwältin und Deutsch-Französin aus Leidenschaft freue ich mich jeden Tag darüber, meinen Mandanten nicht nur die rechtlichen, sondern auch die kulturellen Besonderheiten meiner beiden Heimaten näherbringen zu dürfen, um Ihnen den Umgang mit den Mitarbeitern aus dem Nachbarland zu vereinfachen.
Ich berate in allen Bereichen des französischen Arbeitsrechts und fahre auch regelmäßig zu den französischen Gerichten, wenn eine Klage nicht verhindert werden konnte.
Werdegang
- 1997 - 2001 Studium der deutschen und französischen Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne
- 2001 - 2002 Aufbaustudiengang im Arbeitsrecht an der Université Paris X Nanterre
- 2002 - 2004 Mitarbeit in der deutsch-französischen Kanzlei Herstlet, Wolfer, Bissinger & Heintz in Paris, Abteilung Arbeitsrecht
- 2005 Zulassung als Avocate au Barreau de Paris (französische Rechtsanwältin) und Eintritt in die Kanzlei Qivive (damals Epp, Gebauer & Kühl)
Tätigkeit
- Leitung des Dezernats französisches Arbeitsrecht
- Betreuung und gerichtliche Interessenvertretung in sämtlichen Fragen des französischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
- Betreuung bei der Einstellung und Entlassung von Führungskräften in Frankreich
- Referententätigkeit für Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufsverbände und Seminarorganisationen in Deutschland und Frankreich
Publikationen
- Rupture conventionnelle: Der Genehmigungsantrag kann nur noch online gestellt werden
- Update: Home-Office in Deutschland und Frankreich
- Mitarbeitergespräche zur Weiterentwicklung in Frankreich bis zum 30. September nachholen
- Arbeitgeberseitige Ermittlungen bei Mobbing am Arbeitsplatz in Frankreich
- Frankreich: Deckelung von Schadensersatz weiterhin unsicher
- Kurzmeldung: Französische Arbeitsaufsichtsbehörde DIRECCTE wird zu DREETS
- Frankreich regelt die Folgen der Schulschließungen mit Kurzarbeitergeld
- Gleichstellungsindex in Frankreich
- Staatliche Hilfen für Unternehmen
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Frankreich – Update und Ausnahmen
- Handlungsbedarf für Ihre französische Tochtergesellschaft
- Kündigungsverfahren in Frankreich erfordert Fingerspitzengefühl
- Deckelung von Kündigungsentschädigungen in Frankreich höchstrichterlich bestätigt
- Vereinfachung der Entsendung nach Frankreich
- Sondermeldung zur neuen Arbeitsrechtsreform: Frankreich wird arbeitgeberfreundlicher
- Qivive verteidigt Mandantin erfolgreich im Rahmen einer Haftungsklage auf der Grundlage der sog. „Mitarbeitgeberschaft“ (co-emploi)
- Arbeitsrecht in Frankreich und China (HR Magazin, Oktober 2015)
- Eilmeldung: Fehlstart der Reform der Entschädigungsansprüche bei Kündigungen in Frankreich
- Eilmeldung zur Reform der Entschädigungsansprüche von gekündigten Mitarbeitern in Frankreich
- Die Verfahren vor den französischen Arbeitsgerichten sollen bald schneller und rechtssicherer durchgeführt werden können
- Dem Leiter einer Beteiligungsgesellschaft steht es zu, den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers zu beenden
- Senkung der Arbeitskosten in Frankreich – Arbeitgeber sollen künftig weniger Sozialabgaben zahlen
- Sondermeldung: Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Schließung einer französischen Niederlassung höchstrichterlich in Frage gestellt
- Kollektive betriebsbedingte Kündigung: Das Sinken der Mitarbeiteranzahl unter 50 ermöglicht keine Umgehung der Betriebsratsanhörungspflicht, wenn der Betriebsrat nicht vor Einleitung des Kündigungsverfahrens aufgelöst worden ist
- Die Schaffung einer Zwischenrangstufe mit Herabsetzung des Verantwortungsgrades eines Arbeitnehmers gilt als Änderung des Arbeitsvertrages und benötigt die Zustimmung des Arbeitnehmers
- Bezahlter Urlaub: Der französische Kassationsgerichtshof stellt das französische System aufgrund der europäischen Rechtsprechung zum Teil in Frage
- Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen in Bezug auf die Vergütung
- Verjährung der Kündigungsschutzklage nach einer betriebsbedingten Kündigung : 5 Jahre statt 1 Jahr
- Das nachträgliche Wettbewerbsverbot eröffnet einen Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers
- Neuigkeiten im französischen Arbeitsrecht für das Jahr 2010
- Arbeitsmarktreform in Frankreich: Worauf man bei der französischen Probezeit achten sollte
- Gesetzesentwurf über die Modernisierung des Arbeitsmarktes
- Frankreich reformiert grundlegend sein Arbeitsrecht für mehr Flexibilität und Sicherheit